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Die Atteriuatiorrsverhältniffe bei der Gäh
rung der Branntweinmeischen.
Die Prüfung der bei der Gährung der Branntwein-Meisch-
würzen sich ergebenden Attennationsverhältnisse mittelst des
Procenten-Sacharometers hat gezeigt, daß sie den bei der Gäh
rung der Bierwürzen beobachteten gleich sind und daß sich da
bei für dieselben gleiche Zahleuwerthe ergeben ; daß das genannte
Sacharometer in den Würzen der Branntweinmeischen auch Pro-
cente an wasserfreiem Extract anzeigt, und daß daher hierfür
alles das anwendbar ist, was für die gleichen Verhältnisse bei
der Biergährung gilt. Demzufolge kann man die Brannttvein-
Meischwürzen auch sacharometrisch prüfen, wobei man genau
so wie bei der sacharometrischen Bierprobe verfährt, und dar
nach nicht nur den Alkohol-, Extract- und Wassergehalt der
selben, sondern auch den ursprünglichen Extractgehalt der Meisch-
würze vor ihrer Gährung zu bestimmen und den erlangten
Vergährungsgrad derselben feststellen und in Zahlen auszu
drücken vermag
Bei der Gährung der Branntweinmeischen kommen vor
züglich folgende Attenuationsverhältnisse in Betracht, als:
1) Der Extractgehalt der Branntwein-Meische — p
in Gewichtsprocenten, wozu, wenn derselbe auf's Genaueste
aus der frischen oder aus der gegohrenen Vranntweiumeischc
durch die sacharometrische Probe ermittelt werden soll, die Fil
tration der Meischwürze durch Papier und zu den Wägungen
der Gebrauch des Tausendgran - Fläschchens nothwendig wird,
weil das Sacharometer (als Aräometer überhaupt) hierfür nicht
die erforderliche Zuverläsiigkeit verbürgt.
2) Die scheinbare Attenuation — p — m, ausge
drückt in Sacharometer-Procenten.
3) Der A l k o h o l f a c t o r für die scheinbare Attenuation — a.
4) Der Alkoholgehalt der gegohrenen Meische in Ge-
wichtsprocenten — A.
5) Die Bestimmung dieses Alkoholgehaltes aus
der ermittelten scheinbaren Attenuation mit Hilfe des ihr zu
kommenden Alkoholfactors nach der Gleichung
A = (p — m) a.
6) Die Ermittelung des erfolgten scheinbaren Ver
gährungsgrad es — 8. V. nach der Gleichung: