Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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rung der Branntweinmeischen. 
Die Prüfung der bei der Gährung der Branntwein-Meisch- 
würzen sich ergebenden Attennationsverhältnisse mittelst des 
Procenten-Sacharometers hat gezeigt, daß sie den bei der Gäh 
rung der Bierwürzen beobachteten gleich sind und daß sich da 
bei für dieselben gleiche Zahleuwerthe ergeben ; daß das genannte 
Sacharometer in den Würzen der Branntweinmeischen auch Pro- 
cente an wasserfreiem Extract anzeigt, und daß daher hierfür 
alles das anwendbar ist, was für die gleichen Verhältnisse bei 
der Biergährung gilt. Demzufolge kann man die Brannttvein- 
Meischwürzen auch sacharometrisch prüfen, wobei man genau 
so wie bei der sacharometrischen Bierprobe verfährt, und dar 
nach nicht nur den Alkohol-, Extract- und Wassergehalt der 
selben, sondern auch den ursprünglichen Extractgehalt der Meisch- 
würze vor ihrer Gährung zu bestimmen und den erlangten 
Vergährungsgrad derselben feststellen und in Zahlen auszu 
drücken vermag 
Bei der Gährung der Branntweinmeischen kommen vor 
züglich folgende Attenuationsverhältnisse in Betracht, als: 
1) Der Extractgehalt der Branntwein-Meische — p 
in Gewichtsprocenten, wozu, wenn derselbe auf's Genaueste 
aus der frischen oder aus der gegohrenen Vranntweiumeischc 
durch die sacharometrische Probe ermittelt werden soll, die Fil 
tration der Meischwürze durch Papier und zu den Wägungen 
der Gebrauch des Tausendgran - Fläschchens nothwendig wird, 
weil das Sacharometer (als Aräometer überhaupt) hierfür nicht 
die erforderliche Zuverläsiigkeit verbürgt. 
2) Die scheinbare Attenuation — p — m, ausge 
drückt in Sacharometer-Procenten. 
3) Der A l k o h o l f a c t o r für die scheinbare Attenuation — a. 
4) Der Alkoholgehalt der gegohrenen Meische in Ge- 
wichtsprocenten — A. 
5) Die Bestimmung dieses Alkoholgehaltes aus 
der ermittelten scheinbaren Attenuation mit Hilfe des ihr zu 
kommenden Alkoholfactors nach der Gleichung 
A = (p — m) a. 
6) Die Ermittelung des erfolgten scheinbaren Ver 
gährungsgrad es — 8. V. nach der Gleichung:
	        
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