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man die Alkoholfactoren für die scheinbare Attenuation zu Hilfe
nimmt, welche für die Gähruug der Brauutwein-Meischwürzen
bestimmt und in Tabelle I. S. 154 zusammengestellt worden find.
Wenn man nämlich die erfolgte scheinbare Attenuation in
Sacharometer-Proceuten multiplicirt mit dem ihr nach dem ur
sprünglichen Extractgehalte der Würze zukommenden Alkohol
factor für dieselbe, so erhält man als Product eine Zahl,
welche anzeigt, wie viel Pfund absoluter Alkohol in 100Pfund
der gegohrenen Meischwürze enthalten sind, d. h. man erfährt
den Alkoholgehalt derselben in Gewichtsproceuten.
Nach der genannten Tabelle sind die den beistehenden Ex-
tractgehalten der Meischwürzen zukommenden Alkoholfactoren,
und zwar: für 16 pCt. — 0.4267 ver gohren auf 1 pCt.
für 15.5 „ — 0.4256 „ „ 3 „
Demnach enthielte die erste Meische 15 X 0.4267 — 6.4 pCt.,
die zweite Meische aber nur. 12.5 X 0.4256 — 5.3 pCt. ab
soluten Alkohol.
Wenn man nun die Größe des Oberraumes (Steigraumes),
welcher in den Gährbotticheu belassen wurde, kennt, und wenn
man weiß, daß man für jeden Eimer Meische 99 U gegohrener
Meischwürze berechnen darf, so läßt sich hieraus auch im Vor
hinein ermitteln, wie groß die Ausbeute au Alkohol oder Brannt
wein sein werde, welche man beim Abtriebe dieser Meischen er
halten kaun. Es sei der Oberraum — 4 Eimer, die vergoh-
rene Meische habe einen Rauminhalt von 56 Eimer, so ist das
absolute Gewicht der vergohrenen Meischwürze — 99 X 56 —
5544 Ss, welches in beiden Fällen nicht sehr verschieden sein
wird, und der Alkoholgehalt der reifen Meische im ersten Bot-
hä) wird daher fern = — — 354.8 U und im
5544 X 5.3
zweiten Gährbottich — ”—'— — 293.8 U und da
1 U absoluter Alkohol ziemlich genau 1 Wiener Maß Brannt
wein von 50 pCt. Tralles liefert, so wird man auch nach dem
Abtriebe ebenso viele Maß 50procentigen Branntwein, oder
im ersten Falle 8 Eimer 34 Maß,
„ zweiten „ 7 „ 13 „ desselben erhalten.
Um dem Gewerbtreibeuden diese Berechnungen zu erleichtern,
habe ich dazu geeignete Tabellen berechnet und zusammengestellt,
deren Abfassung und Gebrauch in Folgendem erläutert werden soll.