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Ware nun die Ausbeute für den ganzen Gährbottichraum
von 60 Eimern Meische berechnet worden, so müssen davon
6,66 pEt. in Abzug kommen, um die Ausbeute für 56 Eimer
Meische zu erhalten.
Anwendung hievon auf einen gegebenen Fall.
Für jede Branntweinbrennerei läßt sich hiernach für die
in derselben bestehenden Verhältnisse im Vorhinein eine Tabelle
berechnen, in welcher die Ausbeuten für einen bestimmten Al
koholgehalt des erzeugten Weingeistes mit Rücksicht auf die
wechselnden ursprünglichen Gehalte der Meischwürzen und bei
der Gährung erfolgten Attenuationen im Vorhinein berechnet
und angeschrieben sind. Dadurch kann man sich d i e jedes
malige Rechnung ersparen, oder wenn Bruchtheile in den
Sacharometerprocenten vorkommen, welche die erfolgte schein
bare Attenuation anzeigen, diese doch erleichtern, indem man die
entsprechende Proportionalzahl zwischen den zwei zunächst ste
henden Zahlen nimmt.
Auf Tabelle VI. habe ich eine solche Zusammenstellung ge
macht. Dabei ist angenommen:
a) daß im Durchschnitte Weingeist von 85 pEt. Alkohol
gehalt nach dem Volumen erzeugt werde.
b) Daß die benützten Gährbottiche einen Rauminhalt von
65 Eimern besitzen.
e) Daß der darin leer gelassene Steigraum 5 Eimer be
trage, die reife Meische daher 60 Eimer Jnhaltsmaß habe.
d) Daß die ursprünglichen Extractgehalte der Meischwür-
zcn von 12 bis 18 pEt. wechseln, und
o) daß die Vergährung derselben immer wenigstens bis
'6 pEt. Sacharometer-Anzeige erfolge.
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