Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

halten. In 1 W. Maß Weingeist von 85 pCt. Alkoholgehalt sind 
1,7045 Pfund Alkohol befindlich. 
Um daher Weingeist von 85 pCt. in solchen von 90 pCt. 
Gehalt zn übertragen, müssen die in Tabelle VI. berechneten 
Zahlen mit 1.7045 multiplicirt und das Product mit 1.8039 
dividirt werden. 
Im Allgemeinen gilt die Regel, daß die in Tabelle VI. 
berechneten Zahlen immer mit 1.7045 multiplicirt und das 
Product mit jener Zahl dividirt werden müsse, welche die 
Pfunde Alkohol ausdrückt (aus Tab. IV.), die in 1 W. Maß 
jener geistigen Flüssigkeit enthalten sind, auf welche man den 
Weingeist von 85 pCt. Alkoholgehalt zu reduciren die Absicht hat. 
Verschiedene Cinflüffe ans den Verlauf und 
auf die Grfolge der Vranntweinmeisch- 
Gährung 
Was hierüber bereits im I. Thl. S. 128 über die Gäh- 
rung im Allgemeinen gesagt worden, findet auch hier bei der 
Gährung der Branntweinmeische seine volle Anwendung. 
Praktisches Verfahren bei der Gährung der 
Branntweinmeifchen mit Zusatz von Hefe. 
Sobald die Abkühlung der Branntweinmeische auf dem 
Kühlschiffe oder bei Anwendung von besondern Kühlvorrichtun 
gen in den Einmeischbottichen (Vormeischbottichen) bis zu dem 
gehörigen Grade erfolgt ist, welcher sich vorzüglich nach der 
Menge und Temperatur des erforderlichen Zukühlwassers, dann 
nach dem Temperaturgrade richtet, bei welchem man die Meische 
in Gährung versetzen will — eine Abkühlungstemperatur, welche 
der rationelle Branntweinbrenner nach den dazu gegebenen An 
leitungen und vorhandenen Anhaltspuncten jedesmal leicht zn 
berechnen im Stande ist, wozu aber auch von Mehren Tabellen 
geliefert worden sind —, wird dieselbe in den für sie bestimm 
ten Gährbottich abgelassen, was voraussetzt, daß in diesem Falle 
das Kühlschiff oder der Einmeischbottich höher stehen als der
	        
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