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Vergährung des Zuckers. Nach 36 Stunden und nach 48
Stunden wird die gährende und gegohrene Flüssigkeit auf ihre
Sacharometer-Anzeige geprüft. Man wird meistens finden,
daß die Gährung schon in 36 Stunden vollendet ist und daß
die Attenuation in den weiteren 12 Stunden nicht mehr zu
nimmt. Die nach 48 Stunden sich dann herausstellende Sa
charometer-Anzeige wird erhoben und angemerkt. Sie sei z. B.
4 pCt., so ist ermittelt, daß die geprüfte Melasse von ursprüng
lich. 20 pCt. bis 4 pCt. Sacharometer-Anzeige zu vergähren
im Stande sei.
Wenn nun bei der Gährung derselben verdünnten Melasse
im Großen dieses Gährungsresultat nicht erzielt wird, so zeigt
dieß an, daß ein Hinderniß obwalten müsse, und der Brenner
wird dadurch aufgefordert, es aufzusuchen und zu beheben, um
sich des günstigsten Gährungsresultats erfreuen zu können.
Man sieht hieraus, welche Wichtigkeit die zeitweilige Er
mittelung der Vergährungsfähigkeit der im Großen erzeugten
Meischen und gährbaren Flüssigkeiten in Bezug auf die sichere
Erzielung der größtmöglichen Spiritus-Ausbeute hat, und daß
die Vornahme derselben, namentlich in größeren Spiritusfa-
Lriken niemals unterlassen werden solle.
Die Gährkammer.
In den kleinern, nach der ältern Art eingerichteten Bren
nereien wird das Meischen, Gähren und Destilliren (Brennen)
gewöhnlich in einem und demselben dafür hinreichend geräumi
gen Locale vorgenommen. Besser ist es, diese Operationen in
abgesonderten, mit einander communicirenden Localitäten vor
zunehmen, wobei sich das Vormeischlocale auch öfters vortheil-
haft über dem Gährlocale anordnen läßt. Die Gährkammer
(Gährstube) soll mit in hydraulischen Mörtel gelegten, festen
Ziegeln — gegen die Mitte zu etwas abschüssig — gepflastert
sein und der Boden in einen unter der so gebildeten Rinne
angebrachten bedeckten Canal ausmünden, um denselben mittelst
Wasser und Abreiben mit Besen leicht reinigen zu können. Sie
, soll hinreichend geräumig sein, um sich darin mit den erforder
lichen Geräthen, auch wenn es nothwendig ist, zwischen den
Gährbottichen leicht bewegen zu können; sie soll hell und nicht
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