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desselben zu verhindern, oder im obern Boden befindet sich ein
großes, viereckiges Loch von etwa 8 bis 10 Zoll Seitendimen
sion (64—100 Quadratzoll), dessen gut passender Deckel eben
falls mit einem Vorhängschloß versperrbar ist. Durch diese
Öffnung wird der angesammelte Lutter ausgeschöpft und in die
Vorrathsgefäße, in das Lutterfaß übertragen, was gewöhnlich
in Portionen zu 10 Maß geschieht und wodurch das Jnhalts-
maß desselben erhoben und sichergestellt wird. Gewöhnlich be
dient man sich dazu weißblecherner Kannen von dem angege
benen Inhalte. Ist die Vorlagkanne zu klein, so wird auch
vor beendigtem Abtriebe ein Antheil Lutter aus derselben ab
genommen, abgemessen und in das Lutterfaß übertragen.
Die Gradhaltigkeit oder der Alkoholgehalt desselben kann
erst dann erprobt werden, bis der ganze erhaltene Lutter ver
einigt und gemischt ist.
Von Wichtigkeit ist es, mit Sicherheit bestimmen zu kön-
neu, wann der Abtrieb beendigt, d. h. aller in der Meische
enthalten gewesene Alkohol in das Destillat (den Ablauf) über
gegangen und die Meische gehörig entgeistet ist. Man bedient
sich dazu mehrer Proben, und zwar:
a) der Brennprobe,
b) „ Riechprobe,
c) „ Thermometerprobe,
d) „ Aräometerprobe.
In Folgendem sollen diese Proben näher beschrieben und
kritisch gewürdigt werden.
a) D i e V r e n n p r o b e. -
Sie besteht darin, daß man den Dampf aus der Brenn
blase, die Destillation geschehe über freiem Feuer oder sie sei
eine Dampf-Destillation, durch Öffnung eines Hahns in der
Blasendecke aus einer Röhre ausströmen läßt und ihn mittelst
eines brennenden Spans zu entzünden versucht; oder man
nimmt etwas von dem eben abfließenden Nachlauf (beim ein
fachen Brennbetrieb), gießt denselben über den heißen Vlasen-
helm oder über die Blasendecke aus, und versucht es auf gleiche
Art, den davon aufsteigenden Dampf zu entzünden. Wenn
dieser Dampf keine Spur von Brennbarkeit mehr zeigt, so hält
man den Abtrieb für beendigt, oder wenigstens die Meische für
so weit entgeistet, daß eine Fortsetzung des Abtriebes nicht mehr