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fers mit dem Alkohol aus derselben geschieden wurde, so sind
die obigen Substanzen in relativ größerer Mengein der Schlempe
als in der Meische enthalten, mithin durch den Abtrieb darin
angehäuft worden. Von deren Benützung als Viehfntter wird
später in einem eigenen Absatz die Rede sein.
Der Lutter.
Der Lutter zeichnet sich durch besondere Eigenschaften ans.
Er ist niemals, besonders der Nachlauf, vollkommen klar, reagirt
jedesmal mehr oder weniger sauer und enthält mithin Essig
säure, nebstdem noch Fuselöl (namentlich der Nachlauf), riecht
und schmeckt deßhalb fuselig, und häufig findet sich darin etwas
Grünspan aufgelöst, welcher sich durch das bereits genannte
Reagens — das Blutlaugenfalz — darin nachweisen läßt; sein
Alkoholgehalt ist gewöhnlich 15 bis höchstens 20 pCt. dem Vo
lumen nach. Die Meische, welche in mit freiem Feuer beheizten
Blasen destillirt werden kann, enthält nämlich 3 bis höchstens
5 pCt. Alkohol; da nun etwa Vs — V 3 davon abdestillirt wird,
so concentrirt sich dieser Alkoholgehalt in Vs — V« des Destil
lats, wodurch er in demselben beiläufig auf das Obige er
höht wird.
Es kommen bei steuerämtlichen Untersuchungen öfters Fra
gen vor, welche sich darauf beziehen, zu bestimmen: ob eine
alkoholhaltige Flüssigkeit Lutter, oder ob sie Nachlauf vom
Branntwein (von der Rectification des Lutters, vom Wei
nen) sei?
Diese Frage ist nicht ohne Schwierigkeit zu beantworten;
denn in gewisser Beziehung haben der Lutter mit dem Nachlauf
bei der Branntwein-Destillation viele Ähnlichkeit mit einander;
doch lassen sich folgende Unterschiede zwischen beiden geltend
machen, und zwar:
a) Enthält der Nachlauf vom Branntwein meist weniger
Alkohol als der Lutter;
d) ist auch sein Gehalt an Fuselöl geringer, weil der
größere Theil davon im Phlegma zurückbleibt;
e) soll derselbe keine Essigsäure und auch keinen Grün-
span mehr enthalten.