Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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fers mit dem Alkohol aus derselben geschieden wurde, so sind 
die obigen Substanzen in relativ größerer Mengein der Schlempe 
als in der Meische enthalten, mithin durch den Abtrieb darin 
angehäuft worden. Von deren Benützung als Viehfntter wird 
später in einem eigenen Absatz die Rede sein. 
Der Lutter. 
Der Lutter zeichnet sich durch besondere Eigenschaften ans. 
Er ist niemals, besonders der Nachlauf, vollkommen klar, reagirt 
jedesmal mehr oder weniger sauer und enthält mithin Essig 
säure, nebstdem noch Fuselöl (namentlich der Nachlauf), riecht 
und schmeckt deßhalb fuselig, und häufig findet sich darin etwas 
Grünspan aufgelöst, welcher sich durch das bereits genannte 
Reagens — das Blutlaugenfalz — darin nachweisen läßt; sein 
Alkoholgehalt ist gewöhnlich 15 bis höchstens 20 pCt. dem Vo 
lumen nach. Die Meische, welche in mit freiem Feuer beheizten 
Blasen destillirt werden kann, enthält nämlich 3 bis höchstens 
5 pCt. Alkohol; da nun etwa Vs — V 3 davon abdestillirt wird, 
so concentrirt sich dieser Alkoholgehalt in Vs — V« des Destil 
lats, wodurch er in demselben beiläufig auf das Obige er 
höht wird. 
Es kommen bei steuerämtlichen Untersuchungen öfters Fra 
gen vor, welche sich darauf beziehen, zu bestimmen: ob eine 
alkoholhaltige Flüssigkeit Lutter, oder ob sie Nachlauf vom 
Branntwein (von der Rectification des Lutters, vom Wei 
nen) sei? 
Diese Frage ist nicht ohne Schwierigkeit zu beantworten; 
denn in gewisser Beziehung haben der Lutter mit dem Nachlauf 
bei der Branntwein-Destillation viele Ähnlichkeit mit einander; 
doch lassen sich folgende Unterschiede zwischen beiden geltend 
machen, und zwar: 
a) Enthält der Nachlauf vom Branntwein meist weniger 
Alkohol als der Lutter; 
d) ist auch sein Gehalt an Fuselöl geringer, weil der 
größere Theil davon im Phlegma zurückbleibt; 
e) soll derselbe keine Essigsäure und auch keinen Grün- 
span mehr enthalten.
	        
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