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von 20" A-Scasa ober 42 pCt. Alkoholgehalt dem Gewichte
nach — 50 pCt. Tr all es zu gewinnen, müßte man daher
den obigen Branntwein von 32 pCt. Alkoholgehalt neuerdings
zum zweiten Male reetificireu. Es ist dieß aber nicht noth
wendig ; denn wenn man das Destillat so lange in die Vor-
lagkaune abfließen läßt, bis dasselbe darin gemischt jene 20" A.
zeigt, und hierauf den Nachlauf besonders aufsammelt, so erhält
man gleich beim Weinen eine beträchtliche Menge dieses voll
kommen klaren sogenannten P e r lb r a n n t w e i u s und eine
verhältnißmäßig geringe Menge Nachlauf, welcher am besten
dem Lutter bei dem nächsten Weinen zugesetzt wird, um ihn
durch wiederholte Rectifieation weiter auf Branntwein zu be
nützen. Von jenem Branntwein werden etwa % des ganzen
Ablaufes, vom Nachlauf nur '/» desselben erhalten, dessen mitt
lerer Alkoholgehalt etwa 12 pCt. beträgt, meistens aber noch
geringer ist.
Dieser Nachlauf vom Branntwein ist ebenfalls wie der Lut
ter von darin in größerer Menge enthaltenem Fuselöl getrübt,
daher viel fuseliger als der Branntwein selbst; wenn die Essig
säure im Lutter nicht durch Kalk neutralisirt worden war, so
enthält er auch Essigsäure und reagirt deßhalb sauer, weil nun
bei der höhern Siedetemperatur des Phlegma in der Blase sich
dieselbe mit dem Wasserdampf verflüchtigt, und in diesem Fakte,
besonders wenn der Kühlapparat nicht hinreichend rein gehalten
wird, kann er anch geringe Mengen von Grünspan enthalten.
Der Gehalt an Fuselöl ist noch so groß, daß sich davon auf
dem Nachlauf zu Ende des Abtriebes Fettaugen (Ölaugen)
bilden, welche abgenommen werden können. Aus dem Nachlauf
sowohl vom Lutter als vom Branntwein läßt sich das Fuselöl
am besten gewinnen, besonders wenn der Abtrieb der Schlempe
sowohl als des Phlegma über die Gebühr fortgesetzt wird.
Der gewonnene Branntwein muß vollkommen klar sein, er
darf nicht sauer reagiren, keinen Grünspan enthalten, was mit
dem bereits genannten Reagens geprüft wird, uud er soll den
erforderlichen Alkoholgeholt besitzen. Den letzten: bestimmt man
mittelst der Branntweinwagen oder Alkoholometer, wovon schon
im I. Bande S. 111 die Rede war, und später noch umständli
cher gehandelt werden wird.