Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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von 20" A-Scasa ober 42 pCt. Alkoholgehalt dem Gewichte 
nach — 50 pCt. Tr all es zu gewinnen, müßte man daher 
den obigen Branntwein von 32 pCt. Alkoholgehalt neuerdings 
zum zweiten Male reetificireu. Es ist dieß aber nicht noth 
wendig ; denn wenn man das Destillat so lange in die Vor- 
lagkaune abfließen läßt, bis dasselbe darin gemischt jene 20" A. 
zeigt, und hierauf den Nachlauf besonders aufsammelt, so erhält 
man gleich beim Weinen eine beträchtliche Menge dieses voll 
kommen klaren sogenannten P e r lb r a n n t w e i u s und eine 
verhältnißmäßig geringe Menge Nachlauf, welcher am besten 
dem Lutter bei dem nächsten Weinen zugesetzt wird, um ihn 
durch wiederholte Rectifieation weiter auf Branntwein zu be 
nützen. Von jenem Branntwein werden etwa % des ganzen 
Ablaufes, vom Nachlauf nur '/» desselben erhalten, dessen mitt 
lerer Alkoholgehalt etwa 12 pCt. beträgt, meistens aber noch 
geringer ist. 
Dieser Nachlauf vom Branntwein ist ebenfalls wie der Lut 
ter von darin in größerer Menge enthaltenem Fuselöl getrübt, 
daher viel fuseliger als der Branntwein selbst; wenn die Essig 
säure im Lutter nicht durch Kalk neutralisirt worden war, so 
enthält er auch Essigsäure und reagirt deßhalb sauer, weil nun 
bei der höhern Siedetemperatur des Phlegma in der Blase sich 
dieselbe mit dem Wasserdampf verflüchtigt, und in diesem Fakte, 
besonders wenn der Kühlapparat nicht hinreichend rein gehalten 
wird, kann er anch geringe Mengen von Grünspan enthalten. 
Der Gehalt an Fuselöl ist noch so groß, daß sich davon auf 
dem Nachlauf zu Ende des Abtriebes Fettaugen (Ölaugen) 
bilden, welche abgenommen werden können. Aus dem Nachlauf 
sowohl vom Lutter als vom Branntwein läßt sich das Fuselöl 
am besten gewinnen, besonders wenn der Abtrieb der Schlempe 
sowohl als des Phlegma über die Gebühr fortgesetzt wird. 
Der gewonnene Branntwein muß vollkommen klar sein, er 
darf nicht sauer reagiren, keinen Grünspan enthalten, was mit 
dem bereits genannten Reagens geprüft wird, uud er soll den 
erforderlichen Alkoholgeholt besitzen. Den letzten: bestimmt man 
mittelst der Branntweinwagen oder Alkoholometer, wovon schon 
im I. Bande S. 111 die Rede war, und später noch umständli 
cher gehandelt werden wird.
	        
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