Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Aus beit Kartoffeln allein, ohne Zusatz von Malz oder 
rohem Getreide, kann kein Branntwein erzeugt werden; dieser 
Zusatz trägt offenbar zur Vergrößerung der Alkoholausbeute 
bei, und man findet daher Angaben über Ausbeuten an Alkohol 
aus den Kartoffeln inclusive und exclusive des zugesetzten Mal 
zes. Im ersten Falle muß man wissen, wie viel Malz (und 
allenfalls rohes Getreide) den Kartoffeln zugesetzt worden, und 
in beiden Fällen ist es nothwendig zu wissen, welche Alkohol 
ausbeute man dem zugesetzten Malze zuzurechnen habe. Hierin 
wird denn sehr willkürlich verfahren und dem zugesetzten Malze 
gemeiniglich weniger zugerechnet, als ihm zukommt, wodurch 
die Ausbeute aus den Kartoffeln ungebührlich in 
die Höhe gerechnet wird. Es liegt aber sehr nahe und 
muß als Grundsatz festgestellt werden, daß, weil beiderlei Ex- 
tracte, das aus den Kartoffeln und jenes aus dem Malze, ge 
meinschaftlich in der Meischwürze aufgelöst sind und ebenso 
gemeinschaftlich vergähren, sie mithin auch einen gemeinschaft 
lichen, ihrer in die Würze gelieferten Extractmenge proportio 
nalen Antheil an der Alkoholausbeute haben müssen, während 
man gemeiniglich für das Malz nur jenen Antheil Alkohol in 
Rechnung nimmt, welchen es für sich eingemeischt und vergohren 
geliefert haben würde. Dieß ist aber irrig; denn das Malz 
ist es ja, welches die Kartoffeln zur Zuckerbilduug und die 
Meische zur Bergährung bringt, was durch den Meischproceß 
ohne Malz nicht möglich ist, und bei schlechter Verjäh 
rung der Meischen, mithin geringerer Alkoholaus 
beute, würde dem Malze immer die gleiche Aus 
beute zugerechnet werden, jene aus den Kartoffeln daher 
wieder zu klein ausfallen. So aber, bei der Beziehung auf 
die vergährbare Extractmenge, welche sie in die Meischwürze 
liefern, concurriren sie immer auf eine proportionale Weise an 
derselben mit. Wenn daher auf je 100 U Kartoffeln (17.3 U 
U Extract) 5 U Gerstenschwelchmalz (2.75 U Extract) an 
gewendet werden, so liefern beide den Alkohol zur Ausbeute 
im Verhältnisse - 17.3 : 2.75 oder = 63 : 10, und wenn 
mithin 1 Berliner Scheffel — 100 Berliner Pfd. Kartoffeln 
mit 5 U Gerstenschwelchmalz 480 Quartprocente Tralles 
Alkoholausbeute geben, so haben davon die Kartoffeln 415 
und das Malz * . 65 
beide zusammen daher obige . . 480 D.uart-
	        
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