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Gegenwärtig aber ist in Folge Allerhöchster Entschließung
vom 16. März 1853 und Verordnung des Ministers für Han
del, Gewerbe und öffentliche Bauten vom 1. April 1853 das
Alkoholometer von Tralles für die Normaltemperatur von
12" R. — 15" C. construirt, die Dichte des Wassers bei dieser
Temperatur — 1 gesetzt, zum Gebrauche vorgeschrieben wor
den. Diese Instrumente müssen ämtlich geprüft (cimentirt) und
als solche bezeichnet sein.
Der Gebrauch der Wiener Branntweinwage — der 40-
theiligen Scala — wird gestattet, doch muß daneben die 100
theilige Scala schwarz, erstere roth ausgezogen angebracht sein.
Der Unterschied, welcher sich gegen das Original-Instru
ment von Tralles wegen der kleinen Temperatursdifferenz
von 0,44° R. in den Alkoholgehalten herausstellt, ist practisch
von geringerer Erheblichkeit, da er J / 4 Procent nicht erreicht.
Größer ist jener, der aus der Zugrundelegung einer verschie
denen Dichte des Wassers entspringt. Zu diesem Behufe hat
Prof. Stampfer*) auf Basis der unter VH beigegebenen
Tabelle von Tralles die Tabelle VIII. für eine Temperatur
von 12" R., wobei der absolute Alkohol eine Dichte — 0.7951
hat, berechnet, worin
1. Der Alkoholgehalt von 0 bis 100 Procent,
2. Der Wassergehalt, beide in 100 Maß der geistigen
Flüssigkeit,
3. Die Dichte derselben,
4. Das absolute Gewicht eines Wiener Eimers,
5. Der Alkoholgehalt in 100 Pfunden und
6. In 1 Eimer
der geistigen Flüssigkeit, in Pfunden angegeben sind.
Diese Tabelle soll die Einführung des Alkoholometers von
Tralles, für die Temp. von 12" R. berechnet, in Oesterreich
erleichtern. Die Summe der Zahlen in Rubrik 1 und 2 macht
zusammen immer mehr als 100. Sie ist am größten von 52
bis 55 Procent Alkoholgehalt dem Jnhalsmaße nach, und be
trägt 103.74 Maße, welche auf 100 Maße verdichtet sind. Die
*) Theoretisch-practische Abhandlung über die Verfertigung und den Ge
brauch der Alkoholometer, von Simon Stampfer, in den Denkschriften
der k. k. Akademie der Wiffenschaften in Wien, mathem naturwiffen.
Klasse III. Band 1852. Tabelle I.