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Maßen berechnet werden. Es wäge ein Faß mit Weingeist
gefüllt nach Abzug der Tara mithin netto 836 8s. Der darin
enthaltene Weingeist enthalte 80 Procent Alkohol nach dem
Inhaltsmaße. Ein Eimer dieses Weingeistes wägt nach Ta
belle VIII. 87.1 8s. In den Gebinden sind demnach enthalten
836
H _ 9,o87 Eimer des bezeichneten Weingeistes, oder 9
Eimer 23 V 2 Maß desselben. Das Gewicht 1. Eimers Wein
geist ist nämlich der Divisor für das Nettogewicht des Wein
geistes im Gebinde.
Hiernach ist man in den Stand gesetzt, da wo Differenzen
zwischen Käufer und Verkäufer über die Richtigkeit des Maßes
entstehen, das absolute Gewicht desselben entscheiden zu lassen,
welches zu bestimmen einfacher ist, als die ganze Flüssigkeit
zu übermessen, wozu wieder ein richtiges Meßgefäß z. B.
ein genaues 10 Maßgefäß nothwendig wäre. Wenn die Tem
peratur der geistigen Flüssigkeit in den Gebinden eine andere
als 12" kl. ist, so wird das berechnete Gewicht derselben den
noch das wahre sein, wenn ihr Alkoholgehalt bei der dem ge
brauchten Instrumente zukommenden Normaltemperatur bestimmt
worden ist.
Die Spalte 5 in Tabelle VIII. gibt den Alkoholgehalt der
geistigen Flüssigkeit in Gewichtsprocenten an, was nützlich ist,
um die Jnhaltsmaß- mit den Gewichtsprocenten vergleichen,
und wenn nöthig, die eine Anzeige auf die andere reduciren
zu können.
In Spalte 6 dieser Tabelle ist endlich angegeben, wie
viel Pfunde absoluten Alkohols in jedem Eimer der geistigen
Flüssigkeit enthalten sind. Diese Kenntniß ist bei Berechnungen
über die Vermischung von Alkohol mit Wasser und von alko-
holhältigen Flüssigkeiten mit einander zur Bestimmung des Al
koholgehaltes der gemischten Flüssigkeiten von Nutzen.
Die Zahlen in den Spalten 4, 6 und 7 dieser Tabelle
wurden von mir aus den übrigen Daten berechnet und dersel
ben zugefügt.
Das Reichsgesetzblatt für das Kaiserthum Oesterreich 1853
E. 301 und Verordnungsblatt für die Verwaltungszweige des
österreichischen Handelsministeriums, Jahrgang 1853 Nr. 32
S. 165 u. w. enthält die Vorschrift, wodurch die Bestimmung
der Stärke des Branntweins und Weingeistes zum Behufe