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Flüssigkeiten vor der Prüfung in dem ganzen Gefäße gehörig
zu vermischen, was durch heftiges Bewegen der nicht ganz voll
gemachten verspundeten Gefäße, durch Überkugeln derselben
oder auch dadurch geschehen kann, daß man die geistige Flüs
sigkeit im Faße durch das geöffnete Spundloch mit einem Stabe
hinreichend durchrührt.
Diese Vorsicht sollte in gewissen Fällen nie außer Acht ge
lassen werden.
Durch das Ausheben der geistigen Flüssigkeit aus dem
Gebinde mit einem Heber, und zwar aus vers chiedenen Schich
ten derselben kann ihre ungleichartige Beschaffenheit, wenn sie
vorhanden, nachgewiesen werden.
Mischung alkoholhaltiger Flüssigkeiten.
Die Mischung geistiger Flüssigkeiten kann auf zweierlei Art
geschehen: entweder dem absoluten Gewichte oder dem Jnhalts-
maße nach. Bei Mischungen dem Gewichte nach ist das Ge
wicht des Gemisches gleich der Summe der Gewichte der bei
den gemischten Flüssigkeiten; der Alkoholgehalt des Gemisches
ist das arithmetische Mittel aus dem Alkoholgehalte der beiden
gemischten Flüssigkeiten mit Beziehung auf deren gegenseitige
Quantität.
Bei Mischungen geistiger Flüssigkeiten dem Jnhaltsmaße
nach findet eine Zusammenziehung und dadurch eine Verklei
nerung des Rauminhaltes der beiden gemischten Flüssigkeiten
Statt. Der Alkoholgehalt des Gemisches kann daher nur mit
Rücksicht auf jene erfolgte Raumverminderung bestimmt werden,
deren Betrag aber unbekannt ist, und die durch ein allgemein
giltiges Zahlenverhältniß nicht ausgedrückt werden kann.
Über die Mischung geistiger Flüssigkeiten dem Gewichte
nach hat Prof. Meißner*), über die Mischung derselben dem
Jnhaltsmaße nach Dr. I o ß **) vermöge Anleitung und nach
Meißner's Fundamental - Bestimmungen Vergleichungs-Ta
bellen geliefert, worin man das gewünschte Resultat ohne wei
tere Rechnung findet. Diese Tabellen können an den genannten
*) Dessen Aräometrie, Wien 1816.
**) Dessen tabellarische Anweisung ic. f Wien 1836.