Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Flüssigkeiten vor der Prüfung in dem ganzen Gefäße gehörig 
zu vermischen, was durch heftiges Bewegen der nicht ganz voll 
gemachten verspundeten Gefäße, durch Überkugeln derselben 
oder auch dadurch geschehen kann, daß man die geistige Flüs 
sigkeit im Faße durch das geöffnete Spundloch mit einem Stabe 
hinreichend durchrührt. 
Diese Vorsicht sollte in gewissen Fällen nie außer Acht ge 
lassen werden. 
Durch das Ausheben der geistigen Flüssigkeit aus dem 
Gebinde mit einem Heber, und zwar aus vers chiedenen Schich 
ten derselben kann ihre ungleichartige Beschaffenheit, wenn sie 
vorhanden, nachgewiesen werden. 
Mischung alkoholhaltiger Flüssigkeiten. 
Die Mischung geistiger Flüssigkeiten kann auf zweierlei Art 
geschehen: entweder dem absoluten Gewichte oder dem Jnhalts- 
maße nach. Bei Mischungen dem Gewichte nach ist das Ge 
wicht des Gemisches gleich der Summe der Gewichte der bei 
den gemischten Flüssigkeiten; der Alkoholgehalt des Gemisches 
ist das arithmetische Mittel aus dem Alkoholgehalte der beiden 
gemischten Flüssigkeiten mit Beziehung auf deren gegenseitige 
Quantität. 
Bei Mischungen geistiger Flüssigkeiten dem Jnhaltsmaße 
nach findet eine Zusammenziehung und dadurch eine Verklei 
nerung des Rauminhaltes der beiden gemischten Flüssigkeiten 
Statt. Der Alkoholgehalt des Gemisches kann daher nur mit 
Rücksicht auf jene erfolgte Raumverminderung bestimmt werden, 
deren Betrag aber unbekannt ist, und die durch ein allgemein 
giltiges Zahlenverhältniß nicht ausgedrückt werden kann. 
Über die Mischung geistiger Flüssigkeiten dem Gewichte 
nach hat Prof. Meißner*), über die Mischung derselben dem 
Jnhaltsmaße nach Dr. I o ß **) vermöge Anleitung und nach 
Meißner's Fundamental - Bestimmungen Vergleichungs-Ta 
bellen geliefert, worin man das gewünschte Resultat ohne wei 
tere Rechnung findet. Diese Tabellen können an den genannten 
*) Dessen Aräometrie, Wien 1816. 
**) Dessen tabellarische Anweisung ic. f Wien 1836.
	        
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