414
b. h. auf 25 Gewichtstheile des stärkern sind 10 Gewichtstheile
des schwächern Weingeistes zu nehmen.
Dritter Fall. Sind von dem stärkern Weingeist 850
A' zu verwenden — G, so sind von dem schwächern zur Mischung
10 G
A — ——— — 340 U zu nehmen, und man wird 850 -st- 340 —
1190 U Weingeist von der verlangten mittlern Stärke von
75 pCt. Alkoholgehalt erhalten.
Vierter Fall. Bei einer Destillationsprobe erhält man
615 U Destillat von 15 pCt. Alkoholgehalt. Wie viel ab
soluter Alkohol ist darin enthalten?
Die einfache Proportion:
100 : 15 — 615 : x,
woraus x — 91.25 K', beantwortet diese Frage.
Fünfter Fall. Man wollte dieselbe geistige Flüssigkeit
durch Rectification in Branntwein von 42 pCt. Alkoholgehalt
verwandeln; wie viel wird man davon erhalten? Hier ist:
k X P = G X g,
wobei p — 42 pCt., 6 — 615 U und g — 15 pCt., wornach:
? - — 217.26 Sf.
42
Sechster Fall. Es sei ein Weingeist von 78 pCt. Al
koholgehalt so mit Wasser zu verdünnen, daß daraus ein
Branntwein von 35 pCt. Alkoholgehalt entsteht; in welchem
Verhältnisse muß er mit Wasser vermischt werden? Hierbei ist
wieder:
PXp = GXg + AXa,
und da? — G st- A, p — 35 pCt., g — 78 pCt., a = 0 pCt., ist
(G + A) 35 = G X 78 -f- A X 0
35 G 4- 35 A — 78 G
ä5 A = 43 G, woraus
G : A ~ 35 : 43,
d. h. auf 35 Gewichtstheile des Weingeistes von 78 pCt. Al
koholgehalt sind 43 Gewichtstheile Wasser zuzusetzen, um einen
Branntwein von 35 pCt. Alkoholgehalt zu erzeugen.
Hiernach können auch die absoluten Quantitäten bestimmt
werden.
Man sieht, daß bei dießfälligen Berechnungen dem abso
luten Gewichte nach und nach Gewichtsprocenten des Alkohol
gehaltes der zu mischenden und gemischten geistigen Flüssigkeiten