Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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b. h. auf 25 Gewichtstheile des stärkern sind 10 Gewichtstheile 
des schwächern Weingeistes zu nehmen. 
Dritter Fall. Sind von dem stärkern Weingeist 850 
A' zu verwenden — G, so sind von dem schwächern zur Mischung 
10 G 
A — ——— — 340 U zu nehmen, und man wird 850 -st- 340 — 
1190 U Weingeist von der verlangten mittlern Stärke von 
75 pCt. Alkoholgehalt erhalten. 
Vierter Fall. Bei einer Destillationsprobe erhält man 
615 U Destillat von 15 pCt. Alkoholgehalt. Wie viel ab 
soluter Alkohol ist darin enthalten? 
Die einfache Proportion: 
100 : 15 — 615 : x, 
woraus x — 91.25 K', beantwortet diese Frage. 
Fünfter Fall. Man wollte dieselbe geistige Flüssigkeit 
durch Rectification in Branntwein von 42 pCt. Alkoholgehalt 
verwandeln; wie viel wird man davon erhalten? Hier ist: 
k X P = G X g, 
wobei p — 42 pCt., 6 — 615 U und g — 15 pCt., wornach: 
? - — 217.26 Sf. 
42 
Sechster Fall. Es sei ein Weingeist von 78 pCt. Al 
koholgehalt so mit Wasser zu verdünnen, daß daraus ein 
Branntwein von 35 pCt. Alkoholgehalt entsteht; in welchem 
Verhältnisse muß er mit Wasser vermischt werden? Hierbei ist 
wieder: 
PXp = GXg + AXa, 
und da? — G st- A, p — 35 pCt., g — 78 pCt., a = 0 pCt., ist 
(G + A) 35 = G X 78 -f- A X 0 
35 G 4- 35 A — 78 G 
ä5 A = 43 G, woraus 
G : A ~ 35 : 43, 
d. h. auf 35 Gewichtstheile des Weingeistes von 78 pCt. Al 
koholgehalt sind 43 Gewichtstheile Wasser zuzusetzen, um einen 
Branntwein von 35 pCt. Alkoholgehalt zu erzeugen. 
Hiernach können auch die absoluten Quantitäten bestimmt 
werden. 
Man sieht, daß bei dießfälligen Berechnungen dem abso 
luten Gewichte nach und nach Gewichtsprocenten des Alkohol 
gehaltes der zu mischenden und gemischten geistigen Flüssigkeiten
	        
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