Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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daher 12 Eimer desselben — 1142.40 5f. 
Darin sind zusammen 18 X 12 — 216 Maß Alkohol enthalten, 
oder s 2.005 U Pr. Maß - 433.08 8s. 
Das Gesammtgewicht der gemischten Flüssigkeiten beträgt: 
872.00 8s + 1142.04 8s - 2014.4 Ss, 
und darin sind enthalten: 
641.60 8s + 433.08 8s - 1074.68 8s Alkohol, 
mithin in 100 U der gemischten Flüssigkeit 53.34 pCt. Alkohol 
dem Gewichte nach. 
Ein Eimer dieses Weingeistes wägt 91.96 U, folglich 
2014.4 
werden an Eimern desselben erhalten — ^ ^ ^— — 21.90. 
100 U dieser gemischten geistigen Flüssigkeit enthalten 
53.34 K' Alkohol, folglich enthält ein Eimer derselben, welcher 
91.96 U wägt, 49.05 U Alkohol nach der Proportion: 
100 : 53.34 - 91.96 : x 
woraus x — 49.05 S’ 
1 Wiener Maß Alkohol wägt 2.005 Ss, demnach betragen 
49.05 
49.05 Vs Alkohol — -2Q()5~ — 24.42 Maße im Eimer oder 
61.05 Jnhaltsmaß-Procente Alkohol. 
Man erkennt, daß dieses Resultat von dem erstern, wobei 
nach Volum-Procenten gerechnet wurde, etwas abweicht; der 
Unterschied macht 22 — 21,9 — 0,1 Eimer oder 4 Wiener 
Maß bei 22 Eimer weniger, und 61.05 — 60.9 — 0,15 Procent 
Alkoholgehalt mehr, was wieder 0,66 Maß Alkohol austrägt, 
wornach sich die wirkliche Differenz an Jnhaltsmaß, da 0.66 
Maß Alkohol nahe 1.08 Maß Weingeist von 61.05 Procent 
Alkoholgehalt geben, auf 4 — 1.08 — 2.92 Wiener Maße 
dieser geistigen Flüssigkeit stellt. 
Dieser geringe Unterschied findet aber nur Statt bei Mi 
schungen geistiger Flüssigkeiten von nicht sehr differentem Al 
koholgehalte. Bei Mischungen von Weingeist und Wasser sind 
diese Differenzen bedeutender, und daher jedenfalls die letztere, 
wenn auch etwas umständlichere Rechnungsweise anzuwenden. 
III. Für die Beurtheilung des Alkoholgehaltes nach 
der Gradhaltigkeil. 
Hier kann nur noch von dem Gebrauche der Wiener Brannt- 
weinwage die Rede sein. Die Anzeigen dieser Wage lassen
	        
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