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daher 12 Eimer desselben — 1142.40 5f.
Darin sind zusammen 18 X 12 — 216 Maß Alkohol enthalten,
oder s 2.005 U Pr. Maß - 433.08 8s.
Das Gesammtgewicht der gemischten Flüssigkeiten beträgt:
872.00 8s + 1142.04 8s - 2014.4 Ss,
und darin sind enthalten:
641.60 8s + 433.08 8s - 1074.68 8s Alkohol,
mithin in 100 U der gemischten Flüssigkeit 53.34 pCt. Alkohol
dem Gewichte nach.
Ein Eimer dieses Weingeistes wägt 91.96 U, folglich
2014.4
werden an Eimern desselben erhalten — ^ ^ ^— — 21.90.
100 U dieser gemischten geistigen Flüssigkeit enthalten
53.34 K' Alkohol, folglich enthält ein Eimer derselben, welcher
91.96 U wägt, 49.05 U Alkohol nach der Proportion:
100 : 53.34 - 91.96 : x
woraus x — 49.05 S’
1 Wiener Maß Alkohol wägt 2.005 Ss, demnach betragen
49.05
49.05 Vs Alkohol — -2Q()5~ — 24.42 Maße im Eimer oder
61.05 Jnhaltsmaß-Procente Alkohol.
Man erkennt, daß dieses Resultat von dem erstern, wobei
nach Volum-Procenten gerechnet wurde, etwas abweicht; der
Unterschied macht 22 — 21,9 — 0,1 Eimer oder 4 Wiener
Maß bei 22 Eimer weniger, und 61.05 — 60.9 — 0,15 Procent
Alkoholgehalt mehr, was wieder 0,66 Maß Alkohol austrägt,
wornach sich die wirkliche Differenz an Jnhaltsmaß, da 0.66
Maß Alkohol nahe 1.08 Maß Weingeist von 61.05 Procent
Alkoholgehalt geben, auf 4 — 1.08 — 2.92 Wiener Maße
dieser geistigen Flüssigkeit stellt.
Dieser geringe Unterschied findet aber nur Statt bei Mi
schungen geistiger Flüssigkeiten von nicht sehr differentem Al
koholgehalte. Bei Mischungen von Weingeist und Wasser sind
diese Differenzen bedeutender, und daher jedenfalls die letztere,
wenn auch etwas umständlichere Rechnungsweise anzuwenden.
III. Für die Beurtheilung des Alkoholgehaltes nach
der Gradhaltigkeil.
Hier kann nur noch von dem Gebrauche der Wiener Brannt-
weinwage die Rede sein. Die Anzeigen dieser Wage lassen