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Jeder Branntweinerzeuger hat den von ihm erzeugten
Branntwein auf einen Gehalt an Grünspan zn prüfen, und
wenn er solchen enthielte (vergleiche S. 226), ihn mit Zusatz
von Kalk zu rectificiren.
Käufer und Verschleißer des Branntweins haben dasselbe
zu thun. Letzteren wird diese Untersuchung vor dem Verkaufe
zur Pflicht gemacht.
Die Überwachung der Reinheit des Branntweins sowohl
von Seite der Erzeuger als von jener der Verschleißer und
Schanker, steht den Ortsobrigkeiten und Polizeiämtern, den
Kreisämtern, Kreis- und Districtsärzten zu.
Der Gebrauch und die Erzeugung der Kunsthefe ist allge
mein gestattet, jedoch unter steuerämtliche Aufsicht in Bezug auf
den Rauminhalt der dazu gebrauchten Gefäße, so wie auf die
Hefenzubereitungsdauer, wovon die Anzahl derselben bedingt
ist, gestellt. Für jeden in Verwendung stehenden, täglich mit
Meische gefüllten Gährbottich sind im Maximum 3 Hefeugefäße
mit einem größten Rauminhalte von je 1 I 10 jenes vom Gähr
bottich gestattet, was vollkommen zureichend ist.
Obwohl bei dem oben bemerkten Steuerausmaß eine ge
wisse Dicke des Einmeischens oder in Vertretung dieses eine
bestimmte mittlere Ausbeute aus dem versteuerten Gährbottich-
raume als Maßstab angenommen wurde, so hat man es doch
unterlassen, darüber eine Bestimmung zu treffen und daher die
Dicke des Einmeischens der Betriebsamkeit der Gewerbtreibenden
überlassen. Dieß hat denn auch zur Folge gehabt, daß in
Bezug auf dickere Einmeischuug sowohl als in Bezug auf voll
ständige Vergährung dieser dicken Meischen seit jener Zeit viel
versucht, darin fortwährend vorgeschritten und es endlich durch
Anwendung größerer Mengen kräftiger Gährungsmittel (Kunst-
hefe) dahin gebracht wurde, auch diese ebenso vollständig wie
die dünnern Meischen zu vergähren, so daß aus demselben ver
steuerten Gährbottichraume nun in großen gut geleiteten Bren
nereien schon die dreifache Branntweinausbeute gezogen wird.
In Folge dieses das ursprüngliche Steuerausmaß bedeutend
verrückenden Fortschrittes wurde neuerer Zeit eine theilweise
Erhöhung der Branntweinsteuer verfügt.