Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Jeder Branntweinerzeuger hat den von ihm erzeugten 
Branntwein auf einen Gehalt an Grünspan zn prüfen, und 
wenn er solchen enthielte (vergleiche S. 226), ihn mit Zusatz 
von Kalk zu rectificiren. 
Käufer und Verschleißer des Branntweins haben dasselbe 
zu thun. Letzteren wird diese Untersuchung vor dem Verkaufe 
zur Pflicht gemacht. 
Die Überwachung der Reinheit des Branntweins sowohl 
von Seite der Erzeuger als von jener der Verschleißer und 
Schanker, steht den Ortsobrigkeiten und Polizeiämtern, den 
Kreisämtern, Kreis- und Districtsärzten zu. 
Der Gebrauch und die Erzeugung der Kunsthefe ist allge 
mein gestattet, jedoch unter steuerämtliche Aufsicht in Bezug auf 
den Rauminhalt der dazu gebrauchten Gefäße, so wie auf die 
Hefenzubereitungsdauer, wovon die Anzahl derselben bedingt 
ist, gestellt. Für jeden in Verwendung stehenden, täglich mit 
Meische gefüllten Gährbottich sind im Maximum 3 Hefeugefäße 
mit einem größten Rauminhalte von je 1 I 10 jenes vom Gähr 
bottich gestattet, was vollkommen zureichend ist. 
Obwohl bei dem oben bemerkten Steuerausmaß eine ge 
wisse Dicke des Einmeischens oder in Vertretung dieses eine 
bestimmte mittlere Ausbeute aus dem versteuerten Gährbottich- 
raume als Maßstab angenommen wurde, so hat man es doch 
unterlassen, darüber eine Bestimmung zu treffen und daher die 
Dicke des Einmeischens der Betriebsamkeit der Gewerbtreibenden 
überlassen. Dieß hat denn auch zur Folge gehabt, daß in 
Bezug auf dickere Einmeischuug sowohl als in Bezug auf voll 
ständige Vergährung dieser dicken Meischen seit jener Zeit viel 
versucht, darin fortwährend vorgeschritten und es endlich durch 
Anwendung größerer Mengen kräftiger Gährungsmittel (Kunst- 
hefe) dahin gebracht wurde, auch diese ebenso vollständig wie 
die dünnern Meischen zu vergähren, so daß aus demselben ver 
steuerten Gährbottichraume nun in großen gut geleiteten Bren 
nereien schon die dreifache Branntweinausbeute gezogen wird. 
In Folge dieses das ursprüngliche Steuerausmaß bedeutend 
verrückenden Fortschrittes wurde neuerer Zeit eine theilweise 
Erhöhung der Branntweinsteuer verfügt.
	        
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