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Mögliche Beurtheilungen des Steuerge-
fälls bei der Branntweinerzeugung, und Mit
tel, ihnen zu begegnen.
Wie bereits erwähnt worden, ist die Branntweinerzeugung
in fast allen Staaten und Ländern der Besteuerung unterworfen.
Die Art und Weise derselben ist aber verschieden, nämlich, wie
wir bereits gesehen haben, vom Ausschanke angeordnet (Ruß
land) oder nach der Menge des erzeugten Brannt
weins bemessen (England, zum Theil Österreich), oder endlich
nach dem Inhalts maße des benützten Gährbottich-
raumes bestimmt (Österreich, die Zollvereinsstaaten).
Je nachdem nun die Controlmaßregeln verschieden sind,
welche man bei der Überwachung dieser Erzeugung zur Bewir
kung eines richtigen Einganges der Branntweinsteuer in An
wendung bringt, eben darnach richtet sich auch die richtige
Einzahlung und die Möglichkeit, sich derselben mehr oder we
niger leicht zu entziehen.
Bei der Steuererhebung vom Branntweinausschanke
findet einestheils nur eine Besteuerung desjenigen Branntweins
Statt, der unmittelbar zum Genusse bestimmt ist; anderntheils
ist die gehörige Überwachung der richtigen Steuereinzahlung,
wenn auch vielleicht nicht unmöglich, doch mit den größten
Schwierigkeiten verknüpft, und dieß besonders in einem so aus
gedehnten Lande, wie es Rußland ist, wo es gewiß nicht zu
verhindern, daß auch eine große Menge Branntwein consnmirt
werde, ohne die Krontrinkstubeu passirt zu habeu. Nur 'durch
die Art der Verpachtuug dieses Regals au eine Gesellschaft
von Banquiers und Kaufleuten, und durch den kaufmän
nischen Verband, der dadurch wie ein Netz über das ganze
Land gezogen ist, läßt es sich einigermaßen erklären, wie dafür
ein so hoher Getränkepacht aufgebracht werden kann; denn die
Krontrinkstubeu zu umgehen ist doch wohl möglich? —Indessen
will ich mich hierbei eines jeden Urtheils enthalten, weil mir
die gesetzlichen Verfügungen unbekannt sind, die in jenem Lande
dieserhalb getroffen wurden.
Bei der Besteuerung der Branntweinerzeugung nach der
Menge des erzeugten Branntweins hat man vorzüglich
darauf zu sehen, daß nicht mehr erzeugt als versteuert werde,
und obwohl diese Methode dem Branntweinbrenner die ganze