Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Mögliche Beurtheilungen des Steuerge- 
fälls bei der Branntweinerzeugung, und Mit 
tel, ihnen zu begegnen. 
Wie bereits erwähnt worden, ist die Branntweinerzeugung 
in fast allen Staaten und Ländern der Besteuerung unterworfen. 
Die Art und Weise derselben ist aber verschieden, nämlich, wie 
wir bereits gesehen haben, vom Ausschanke angeordnet (Ruß 
land) oder nach der Menge des erzeugten Brannt 
weins bemessen (England, zum Theil Österreich), oder endlich 
nach dem Inhalts maße des benützten Gährbottich- 
raumes bestimmt (Österreich, die Zollvereinsstaaten). 
Je nachdem nun die Controlmaßregeln verschieden sind, 
welche man bei der Überwachung dieser Erzeugung zur Bewir 
kung eines richtigen Einganges der Branntweinsteuer in An 
wendung bringt, eben darnach richtet sich auch die richtige 
Einzahlung und die Möglichkeit, sich derselben mehr oder we 
niger leicht zu entziehen. 
Bei der Steuererhebung vom Branntweinausschanke 
findet einestheils nur eine Besteuerung desjenigen Branntweins 
Statt, der unmittelbar zum Genusse bestimmt ist; anderntheils 
ist die gehörige Überwachung der richtigen Steuereinzahlung, 
wenn auch vielleicht nicht unmöglich, doch mit den größten 
Schwierigkeiten verknüpft, und dieß besonders in einem so aus 
gedehnten Lande, wie es Rußland ist, wo es gewiß nicht zu 
verhindern, daß auch eine große Menge Branntwein consnmirt 
werde, ohne die Krontrinkstubeu passirt zu habeu. Nur 'durch 
die Art der Verpachtuug dieses Regals au eine Gesellschaft 
von Banquiers und Kaufleuten, und durch den kaufmän 
nischen Verband, der dadurch wie ein Netz über das ganze 
Land gezogen ist, läßt es sich einigermaßen erklären, wie dafür 
ein so hoher Getränkepacht aufgebracht werden kann; denn die 
Krontrinkstubeu zu umgehen ist doch wohl möglich? —Indessen 
will ich mich hierbei eines jeden Urtheils enthalten, weil mir 
die gesetzlichen Verfügungen unbekannt sind, die in jenem Lande 
dieserhalb getroffen wurden. 
Bei der Besteuerung der Branntweinerzeugung nach der 
Menge des erzeugten Branntweins hat man vorzüglich 
darauf zu sehen, daß nicht mehr erzeugt als versteuert werde, 
und obwohl diese Methode dem Branntweinbrenner die ganze
	        
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