Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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technische Verfahrungsweise frei läßt und deßbalb für ihn 
mit b e m größten Vortheil verbunden fein müßte, 
so hat man doch vielfach zu erkennen Gelegenheit gehabt, 
daß die bloße Überwachung des Abtriebs zur Controle der 
Menge und Gradhaltigkeit des gewonnenen Destillats (Aus 
beute) nicht ausreichend ist, um das Steuergefälle vor einer 
Verkürzung sicherzustellen, und man hat hierbei vorzüglich darauf 
zu sehen, daß sich an der Vorlagkanne keine geheime Abfluß 
rohre befinde, oder von dem Destillate auf irgend eine Art 
etwas beseitigt und dadurch der Besteuerung entzogen werde. 
In England hat man sich deßhalb genöthigt gefunden, zur 
Controle der beim Abtriebe zu erhaltenden Menge Probespiritus 
die Vorberechnung der Alkoholausbeute aus der 
gegohrenen Meische, je nach ihrer Menge und nach der 
erfolgten scheinbaren Attenuation, zu Hilfe zu nehmen, 
um die so vorberechnete Menge mit der beim Abtriebe wirklich 
erhaltenen vergleichen und daraus ersehen zu können, ob Etwas 
von dem Ablaufe abhanden gekommen sein kann; denn groß 
darf der sich dabei etwa herausstellende Unterschied nicht sein. 
Zu dieser Vorberechnung der Branntweinausbeute nach dem 
Vergährungsgrade der Meische und mit Rücksicht auf deren 
Menge ist schon S. 156 Anleitung gegeben und sind die dazu 
erforderlichen Tabellen mitgetheilt worden. 
In England bedient man sich dazu eines eigenen Aräo 
meters, dort Hydrometer genannt, welches anzeigt, wie viel 
Pfund wasserfreies Würzeextract im Barrel Würze enthalten 
sind. Mit dem gleichen Instrumente bestimmt man auch die 
Anzeige der gegohrenen Flüssigkeit an demselben, und aus der 
Differenz dieser beiden Anzeigen, welche eben die erfolgte schein 
bare Attenuation ausdrückt, wird mit Hilfe gewisser, durch Er 
fahrung gefundener Factoren die Ausbeute an Probespiritus 
(0.920) in Gallonen im Vorhinein berechnet. Man sieht, 
daß sich die englische Berechnungsweise nur auf die landesüb 
lichen Maße und Gewichte gründet und daher nur für dieses 
Land anwendbar und verständlich ist. Indem ich die Attenua 
tionsverhältnisse mittelst des Proce n ten-Sa charo Meters 
zu bestimmen gelehrt und sie immer auf 100 K'der gegohrenen 
Flüssigkeit bezogen habe, ist dieser Berechnungsweise eine all 
gemeine Anwendbarkeit ertheilt worden. 
D'e dritte sehr verbreitete Besteuerungsweise der Brannt-
	        
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