Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Weinerzeugung ist die vom benützten Gährbottichraume, 
welche in Österreich und in den Zollvereinsstaaten üblich 
und namentlich zuerst in Preußen eingeführt worden ist. 
Diese Besteuerungsweise, obwohl ursprünglich auf eine gewisse 
Ausbeute von 2 Maß (2V 2 Quart) Branntwein von 50 pCt. 
Tralles aus 1 Eimer (50 Quart) benützten Gährbottichraum 
basirt und demnach eine gewisse Dicke des Einmeischens voraus 
setzend, hat doch die letztere gänzlich frei gelassen, und in Folge 
dessen ist man auch gegenwärtig schon dahin gelangt, durch 
dickeres Einmeischen und ebenso gute Vergährung die zwei- und 
dreifache Ausbeute aus dem benützten Gährbottichraume zu er 
zielen. Dieß kann durchaus keine Bevortheilung des Steuer- 
gefalls, es muß vielmehr ein wesentlicher Fortschritt des Brenn 
gewerbes genannt werden, weil das Steuergesetz denselben still 
schweigend gestattet und dadurch sogar aufgemuntert hat. Allein 
diese Besteuerungsmethode erfordert eine Menge Rücksichten auf 
verschiedene andere Momente in dem Betriebe der Branntwein 
brennerei, um eine Verkürzung des Steuergefalls zu verhindern 
oder eine stattgefundene zu entdecken. Vorzüglich auf zweierlei 
Art läßt sich hierbei die Versteuerung der Meische umgehen, 
und zwar: 
s) Durch Erzeugung verborgener Meische außerhalb der 
eigentlichen Betriebslocalitäten, welche dann nach erfolgter 
Reife in dieselben gebracht und dem Abtriebe unterworfen wer 
den kann, weßhalb das Augenmerk der Gefällsaufsicht auch 
dahin zu richten ist, die Erzeugung von Meische außerhalb der 
Betriebslocalitäten zu verhindern oder zu entdecken. Es hat sich 
nicht selten ereignet, daß derlei Meische, aus mehligen Stoffen 
erzeugt, für Branntweinschlempe oder für künstliches 
Viehfutter ausgegeben worden. 
Die erstere soll keinen Alkohol mehr enthalten. Ob die 
selbe Branntweinschlempe ist oder nicht, erkennt man daher 
theils nach dem Geschmack, welcher, wenn die Meische noch frisch, 
süßsäuerlich, wenn sie vergohreu, geistigsäuerlich ist. Beim 
Kochen solcher Meische entbindet sich ein geistig riechender 
Dampf; bei der Destillation liefert sie einen alkoholhaltigen 
Lutter. Mittelst der sacharometrischen Branntweinmeisch- 
probe (S. 134) kann ihr Alkoholgehalt bestimmt und die 
ursprüngliche Dicke des Einmeischens ermittelt werden. Die 
frische Meische zeigt einen größern Extractgehalt (mehr Procente
	        
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