Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

was man die Meische dupliren oder tripliren nennt, je 
nachdem diese Einmeischunzen in der gestatteten Gährungsfrist 
zwei- oder dreimal vorgenommen werden. 
Dieser Gegenstand muß näher beleuchtet werden. 
In Vorstehendem wurde angegeben, daß eine gesetzliche 
Gährdauer von 24 bis 60 Stunden bestimmt sei, und daß eine 
längere Gährdauer begründet angesucht und die Bewilligung 
dazu eingeholt werden müsse. Bei einer Gährdauer von 24 
Stunden kann keine weitere Verkürzung derselben mehr Statt 
finden, wenigstens nicht in der Art, um eine doppelte Einmei- 
schung und Vergährung mit Erfolg in derselben Zeit vorneh 
men zu können. Bei einer Gährdauer von 36 — 48 Stunden, 
mehr aber bei einer noch längern, ist dieß wohl möglich. Durch 
Anwendung von viel Hefe so wie bei Benützung einer höhern 
Gährungstemperatnr wird die Gährung nicht nur beschleunigt, 
sondern auch insoweit erkräftigt, daß eine entsprechende 
Vergährung erfolgen kann. Wegen der dazu nothwendigen 
höhern Gährnngstemperatur findet zwar etwas mehr Verlust 
an Alkohol durch Verdunstung statt, allein die Säuerung 
(Essigsäurebildnng) ist in der kürzeren Zeit nur gering, und die 
Vergährung erfolgt, wenn viel Hefe angeweildet worden, ebenso 
vollständig. Indessen die mehr erzeugte uild vergohrene Meische 
allein bringt dem Branntweinbrenner noch keinen Gewinn; sie 
muß auch abgetrieben werden, was einen Aufwand an Zeit 
verursacht und die Benützung des Brennapparats dazu 
in Anspruch nimmt. Dieser aber wird nach beendigtem Abtriebe 
wo möglich täglich durch Versiegelung der Heizthüre der Feu 
erung, oder auf andere geeignete Art durch Hinwegnahme eines 
wefentlichen Theils des Apparats außer Verwendbarkeit gesetzt. 
Wo dieß also wegen der Lage der Brennerei jedesmal von 
dem Gefällspersonale geschehen kann, ist von einer Meisch- 
duplirung wohl nichts zu befürchten; allein oft sind die Bren 
nereien so weit entlegen, im Lande so zahlreich zerstreut, daß 
eine tägliche Nachsicht nicht einmal möglich ist, und da kann 
sie allerdings Statt finden. Es betrifft aber in der Regel nur 
die kleinen, meistens noch nach alter Art betriebenen Brenne 
reien, und es ist in gut überwachten Brennereien um so we 
niger möglich, weil auch darauf gesehen werden soll, daß alle 
Theile des Brennapparats zu der Menge der täglich abzutrei 
benden Meische in einem entsprechenden Verhältnisse stehen,
	        
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