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weil auch die Gährung der Meische in den Gährbottichen je
desmal beobachtet und nachgesehen wird, ob sie sich im Steigen
oder Fallen befindet, ob die Gährbottiche mit frischer Meische
gefüllt sind, oder ob darin schon reife Meische vorhanden, und
weil auch die nothwendige tägliche Abtriebszeit der Meische
nöthigenfalls durch Probebrände erhoben werden kann.
Es muß daher die Aufmerksamkeit auch dahin gewendet
werden, darauf zu sehen, daß der Brennapftarat nicht außer
halb der gesetzlichen und bewilligten Zeit in Betrieb gesetzt
und darin betroffen werde, daß nicht etwa in der bemessenen
Brenndauer ein Gährbottich voll Meische mehr durch ange
strengten Betrieb abgetrieben werden könne, und sich im Kar
toffelkochbottiche nach Beendigung des Abtriebs keine gar ge
kochte Kartoffeln vorfinden; denn ein Mehrabtrieb ohne Ersatz
der Meische würde der gewerbtreibenden Parthei keinen Vor
theil bringen und sie bloßstellen.
Die Beobachtung der steigenden und fallenden Gährung
nach dem äußern Ansehen der gährenden Meische, so wie die
richtige Bestimmung der Beendigung des Abtriebs sind ein Ge
genstand, der bisher immer nur empirisch aufgefaßt worden
und deßhalb zu mancherlei Unzukömmlichkeiten Veranlassung
gegeben hat. Selbst die gewöhnlichen praktischen Brenner sind
hierin sehr schlecht berathen, und sie betrachten die Gährung
oft noch immer im Fortgange und erwarten von der längern
Dauer derselben noch eine größere Alkoholausbente, wo die
selbe schon aufgehört hat. Den belehrendsten und sicher
sten Aufschluß hierüber gibt wieder das Sacharometer
durch Beobachtung der fortschreitenden scheinbaren Attenuation
mittelst dieses Instruments. Sobald nämlich innerhalb des
Verlaufes von 6 mib bis 12 Stunden die Sacharometer-
Anzeige der gährenden Flüssigkeit stationär, d. h.
sich gleichbleibt, und in dieser Zeit keine Abnahme dersel
ben mehr Statt gefunden hat, ist die Hauptgährung been
digt und kann zum Abtriebe der reifen Meische geschritten
werden. Man wird bei dieser Beobachtung finden, daß die
Hauptgährung bei dem gewöhnlichen Verfahren in 36 Stunden
vom Beginn des Meischens an schon großentheils, in 48 Stun
den aber vollkommen beendigt ist, und daß von nun an ein längeres
Nachwarten mit dem Abtriebe bis 60 und 66 Stunden in den
meisten Fällen nichts mehr ausgibt, so daß die längere Gähr-