Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

bauer über 48 Stunden der blos angehofsten bessern Vergäh- 
rung wegen nicht nothwendig ist. Die Brenner stehen sich hier 
bei großentheils selbst im Wege, indem eine kürzere Gährdauer 
weniger Gährbottiche und ein kleineres Gährlocale erforderlich 
macht, was für sie Vortheilhaft ist. 
In diesem Anbetrachte und zur Ausmittelnng aller bei 
dem Brenn- (und Brau-) Betriebe vorkommenden zu berück 
sichtigenden Fälle, damit den gewerbtreibenden Partheien in 
Bezug auf Besteuerung und Controle derselben kein Unrecht 
geschehe oder keine Bedrückung oder Behinderung im technischen 
Betriebe Statt finde, wäre die Organ isirnng einer Staats 
brennerei (so wie einer Staatsbrauerei) ganz am rechten 
Orte, nicht etwa um damit ein gewinnbringendes Unternehmen 
gründen zu wollen, sondern um ohne Anspruch auf Gewinn, jedoch 
auch nicht mit offenbarem Schaden zwei Gewerbe zu betreiben, 
welche für alle Länder von so großer Wichtigkeit und die Maßregeln 
wegen der Steuererhebung auf den technischen Betrieb so ein 
flußreich sind. Sowohl das Steueraufsichtspersonale als auch 
die Gewerbtreibenden selbst könnten dabei die erforderliche Be 
lehrung und Unterweisung finden. Bei commissionellen Versuchen 
und Untersuchungen in Privatbrennereien oder Brauereien ist 
man immer von dem guten Willen der Arbeiter abhängig und 
wird es darin nie zn einer richtigen Erhebung des Sachverhaltes 
bringen. 
Selbstgährende Obst- und Veerenmeischen bedürfen eines 
bedeutend länger» Zeitraumes zur möglichen vollständigen Ver- 
gährung. 
Erkennung einer stattgefundenen Meischdupplirung. 
Die stattgehabte Meischdupplirung läßt sich erkennen, wenn 
bei der gefällsämtlichen Revision der betreffenden Brennerei 
die erforderlichen thermometrischen und sacharometrstchen Mes 
sungen der fraglichen Meische vorgenommen werden. 
Dupplirung der Meische kann nur statt finden bei Cultur 
des Schnellgährens. Schnellgährung tritt ein bei Anwendung 
höherer Gährungstemperatur oder größerer Mengen Slellhefe 
oder wenn beide zusammen in Anwendung kommen. 
Bei vorgenommener Meischdupplirung und bei einer gestat 
teten Gährdauer von 60 bis 72 Stunden, in welche auch die
	        
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