Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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mit rohen Kartoffeln zu füllen und diese darin selbst gar zu 
kochen, da die gar gekochten Kartoffeln bei verschlossener unterer 
Öffnung nicht wohl herausgenommen werden können. Die 
Menge des zugesetzten oder sonst angewendeten Malzes und 
rohen Getreides müßte dem Gewichte nach bestimmt und 
ohne Beschränkung der Quantität und Verfahrungsweise dar 
nach versteuert werden. Auf gleiche Art müßte in den Getreide- 
brennereien vorgegangen werden. Hierbei hat man nur darauf 
zu sehen, daß nicht etwa verborgenerweise Kartoffeln gekocht 
oder an verborgenen Orten unversteuerte Meische erzeugt und 
dem Abtriebe mit unterworfen werde. Die Menge der verar 
beiteten versteuerten Trockensubstanz läßt sich auch noch durch 
die Sacharometer-Anzeige controliren, welche die im Gährbottich 
vereinigte, gehörig gekühlte und gestellte Meischwürze zeigt, 
wozu die Tabellen S. 21 und 89 benützt werden können, die 
sich noch vollständiger ausführen lassen. 
Die Besteuerung von der Menge der verarbeiteten Trok- 
kensubstanz würde also nur die steuerämtliche Überwachuug des 
eigentlichen Meischverfahrens bis zu jenem Zeitpuncte nothwen 
dig machen, wo die ganze Meische in dem Gährbottich verei 
nigt ist, und den ganzen übrigen technischen Betrieb frei lassen 
können. 
Die Dicke des Einmeischens ist den Partheien hierbei eben 
falls frei gelassen, doch muß ein geregelter Betrieb befolgt werden. 
Ad 2) Die Menge der erzeugten Meische ist in Öster 
reich so wie in den Zollvereinsstaaten gegenwärtig schon be 
steuert, dabei aber die Qualität derselben außer Acht gelassen 
worden, wodurch eben die Cultur des Dickmeischens herbeige 
führt wurde. Sie zieht eine Menge anderer, den Gewerbtrei- 
benden lästiger und sie im technischen Fortschreiten beirrender 
Uberwachungs- und Controlmaßregeln in Bezug auf Steig 
raum, Gährdauer, Brenndauer und Größe des Brenn 
apparats rc. nach sich, welche bei Berücksichtigung der ein- 
gemeischten Trockensubstanz (nach 1) leicht entbehrlich gemacht 
werden könnten, um sowohl dem Gefällspersonale die Aufsicht 
als den Gewerbtreibenden den Betrieb und jeden technischen 
Fortschritt im Gewerbe zu erleichtern. In zweifelhaften oder 
zweideutigen Fällen wird das Sacharometer vollkommen 
geeignet sein, durch Prüfung der Meischwürzen in den 
verschiedenen Gährbottichen auf ihre Sacharometer-Anzeigen zu
	        
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