450
beute von demselben erzielt wird, auch der zu entrichtende
Steuerbetrug kleiner ausfällt, während bei der Versteuernng der
Trockensubstanz dem Gewichte nach eine gleiche Geschicklichkeit
in der Vornahme der Manipulationen und Processe vorausge
setzt wird, welche letztere sich nicht überall vorfindet, jedoch auch
allgemein erwerben und aneignen laßt. Diese Besteuerungs
weise läßt auch dem Brenner den ganzen technischen
Betrieb frei, gestattet ihm die Anwendung eines jeden Mate
rials in jeder Weise und ermöglicht ihm einen jeden entdeckten
Forffchritt oder eine jede Verbesserung; allein sie macht nicht
nur eine unausgesetzte Überwachung des Abtriebs
nothwendig, um die Überzeugung zu gewinnen, daß der ganze
Ablauf in Versteuerung gezogen werde, sondern sie erfordert
auch eine Vergleichung der erhaltenen Ausbeute
mit dem Alkoholgehalte der vergohrenen, de in Ab
triebe unterworfenen Meische, der aus der beobach
teten und erfolgten scheinbaren Attenuation mit
Rücksicht auf die Menge der Meische berechnet wird, wie dieß
in England auch erkannt wurde und der Fall ist.
Ad 4) Was die Zeitdauer der Benützung der zur Brannt
weinerzeugung verwendeten Gefäße betrifft, wurde schon frü
her S. 220 erwähnt, daß man in Schottland einen Blasenzins
erhoben hatte, der nach dem Jnhaltsmaße der Brennblase mit
Rücksicht auf die Zeit ihrer Benützung bemessen wurde. Dieß
hat zur Verbesserung der Construction der Destillirblasen ge
führt, in deren Folge sie für die Beheizung mit freiem Feuer
sehr flach und niedrig gemacht wurden, um den Abtrieb zu be
schleunigen.
In Belgien ist das Jnhaltsmaß der benützten Gährgefäße
für je 24 Stunden oder eine Tageszeit besteuert, und diese
Besteuerungsart hat die Cultur des Schn ellgährens
hervorgerufen, welche in Belgien derart ausgebildet ist, daß
die Meische von ihrer Zubereitung an in 24 Stunden schon
reif ist und dem Abtriebe unterworfen wird.
In Österreich und im Zollverein besteht auch eine ähn
liche Bestimmung, nur mit dem Unterschiede, daß die Benützung
des versteuerten Gährbottichraums durch 60 bis 72 Stunden
gestattet ist. Diese Ausdehnung der Benütznngszeit eines Gähr-
bottichs hat die Cultur des Meischdupplirens ebenfalls durch
Schnellgährung bewirkt, wovon schon S. 440 die Rede war.