456
einholen zu müssen, die oft zu spät, oft gar nicht kommt, den
besten Moment verfehlt und die freie Bewegung so wie
den Fortschritt hemmt. Man sehe nicht auf Privatver
hältnisse; man suche einen redlichen, gehörig wissenschaftlich ge
bildeten und practisch routinirten Mann dazu. Es gibt deren
noch wenige; aber sie werden sich finden, wenn man sie sucht,
weil sie sich dazu ausbilden werden. Nur dabei kann ein Auf
blühen der landwirthschaftlichen Gewerbszweige Statt finden.
Grtragsberechrrung der Kartoffelbrennereien.
Die Ertragsberechnung der Branntweinbrennereien muß
überhaupt eine verschiedene sein, je nachdem man die verarbei
teten Materialien für baares Geld einkauft oder je nachdem
man dieselben dazu selbst producirt. Im erstern Falle entschei
det die gewöhnliche kaufmännische Rechnung über Einnahme,
Ausgabe und Gewinn; im letzten: Falle treten aber Rücksichten
anderer Art ein. Verarbeitet man Getreide auf Branntwein,
so ist dasselbe immer eine Waare, welche ihren Markt hat und
verkauft oder iu baares Geld umgesetzt werden kann. Das
selbsterzeugte verarbeitete Getreide muß daher um den jedes
maligen Marktpreis der Brennerei aufgerechnet und darnach der
Geldertrag berechnet werden. Nicht so ist es bei der Ver
arbeitung der Kartoffeln'; diese haben keinen solchen Markt
wie das Getreide, sie lassen sich nicht gut über sechs Monate aufbe
wahren, vertragen keine weite Verfrachtung wegen des im Verhält
nisse zu ihrer Ausgiebigkeit zu hohen Frachtlohns, und werden Be
hufs der Branntweinerzeugung meistens in so großen Quan
titäten cultivirt, daß sie in dieser Menge auch um einen
geringen Preis gar nicht an Mann gebracht werden
können. In diesem Falle kann der Brennereibesitzer die Kar
toffeln der Brennerei allerdings um einen festgesetzten Preis zurech
nen lassen —denn was er dadurch auf der einen Seite verliert, ge
winnt er auf der andern —; verständiger scheint es aber in diesem
Falle, da die Kartoffeln nicht wohl nach einem Anbringlich-
keitspreise in Masse geschätzt werden können und die
Brenneri demselben Herrn gehört, dieselbe nur als eine Kar-
toffel-Verwerthungsanstalt zu betrachten und durch die
geführte Brennereirechnung bloß zu ermitteln, wie hoch der