Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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4734 je 50 Thaler bis 500 Thaler darunter 2901 1 Ju 
2842 „ unter 50 Tbaler darunter . . . 972 j t«i Gatzen. 
Die Branntweinsteuer-Einnahme betrug nach Abzug der 
Steuervergütung für exportirten und zu chemischen Zwecken 
verwendeten Branntwein im Betrage von 304698 Thaler 
überhaupt — 5894943 Thaler, worunter von den landwirth- 
schaftlichen Brennereien zu ermäßigten Sätzen 574786 Thaler, 
also etwa 9 3 / 4 Procent. 
Der Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung war 
durchschnittlich 9 tyf, 1.8 W., und das Consumtionsquanlum, 
wenn das Quart Branntwein zu 2 LA, angenommen wird. 
4.58 Quart pr. Kopf, was jedoch wegen über das Doppelte 
gesteigerter Ausbeute aus dem Meischraum auch wenigstens auf 
das Doppelte mit 9 Quart zu veranschlagen ist. 
An Materialien wurden überhaupt verarbeitet: 
3.954989 Scheffel Getreide, 
21.539271 „ Kartoffeln 
und außerdem an Obst und Weintrestern, Runkelrüben, Rüben 
zuckerabfällen u. s. w. 
219025 Eimer 
5800 Scheffel 
34060 Centner. 
Der Verkehr des Zollvereins mit dem Auslande in Be 
treff 1. des Branntweins, Arracks und Rums, 2. Frai zbrannt- 
weins, 3. Preßhefe, ist nicht von großer Bedeutung; bei Franz 
branntwein und Preßhefe hat die Einfuhr etwas zugeuommen. 
Um zu erfahren, wie hoch sich bei der Branntweincrzeu- 
gung in Preußen die Steuer beläuft, die von einem Wiener 
Centner Trockensubstanz, sie sei Getreide oder Kartoffeln, be 
zahlt wird, ist es nothwendig, das Gewicht derselben zu ken 
nen, wobei die Kartoffeln mit 27.5 pCt. ihres Gewichtes an 
Trockensubstanz, welche dem Getreide gleich zu achten ist, in 
Rechnung gebracht werden. Es wiegt nun: 
1 Scheffel Weizen ... 85 Preuß. ^ 70.9 W. U, 
1 „ Roggen . . 80 „ — 66.7 „ 
1 „ Gerste ... 70 „ — 58.4 „ 
1 „ anderes Getreide 75 „ =: 62.6 „ 
1 „ Kartoffeln. . 100 „ — 83.4 „ 
in welchen letzter:: 27.5 Ss Preuß. — 22.95 U Wiener Ge 
wicht Trockensubstanz, und es wägen demnach:
	        
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