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4734 je 50 Thaler bis 500 Thaler darunter 2901 1 Ju
2842 „ unter 50 Tbaler darunter . . . 972 j t«i Gatzen.
Die Branntweinsteuer-Einnahme betrug nach Abzug der
Steuervergütung für exportirten und zu chemischen Zwecken
verwendeten Branntwein im Betrage von 304698 Thaler
überhaupt — 5894943 Thaler, worunter von den landwirth-
schaftlichen Brennereien zu ermäßigten Sätzen 574786 Thaler,
also etwa 9 3 / 4 Procent.
Der Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung war
durchschnittlich 9 tyf, 1.8 W., und das Consumtionsquanlum,
wenn das Quart Branntwein zu 2 LA, angenommen wird.
4.58 Quart pr. Kopf, was jedoch wegen über das Doppelte
gesteigerter Ausbeute aus dem Meischraum auch wenigstens auf
das Doppelte mit 9 Quart zu veranschlagen ist.
An Materialien wurden überhaupt verarbeitet:
3.954989 Scheffel Getreide,
21.539271 „ Kartoffeln
und außerdem an Obst und Weintrestern, Runkelrüben, Rüben
zuckerabfällen u. s. w.
219025 Eimer
5800 Scheffel
34060 Centner.
Der Verkehr des Zollvereins mit dem Auslande in Be
treff 1. des Branntweins, Arracks und Rums, 2. Frai zbrannt-
weins, 3. Preßhefe, ist nicht von großer Bedeutung; bei Franz
branntwein und Preßhefe hat die Einfuhr etwas zugeuommen.
Um zu erfahren, wie hoch sich bei der Branntweincrzeu-
gung in Preußen die Steuer beläuft, die von einem Wiener
Centner Trockensubstanz, sie sei Getreide oder Kartoffeln, be
zahlt wird, ist es nothwendig, das Gewicht derselben zu ken
nen, wobei die Kartoffeln mit 27.5 pCt. ihres Gewichtes an
Trockensubstanz, welche dem Getreide gleich zu achten ist, in
Rechnung gebracht werden. Es wiegt nun:
1 Scheffel Weizen ... 85 Preuß. ^ 70.9 W. U,
1 „ Roggen . . 80 „ — 66.7 „
1 „ Gerste ... 70 „ — 58.4 „
1 „ anderes Getreide 75 „ =: 62.6 „
1 „ Kartoffeln. . 100 „ — 83.4 „
in welchen letzter:: 27.5 Ss Preuß. — 22.95 U Wiener Ge
wicht Trockensubstanz, und es wägen demnach: