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Die Größe der Ausbeute ist hier aus dem Steuer-Erträge
berechnet. Da nämlich bei mehligen Stoffen die Steuer von
dem verwendeten Meischraume erhoben wird, so unterliegt die
Ausbeute keiner Controlle und kann aus ersterem nur durch
Schätzung gefunden werden. Das Steuergesetz, vor 19 Jahren
erlassen, nimmt für die damalige Erfahrung an, daß bei dem
üblichen dünnen Einmeischen aus einem Eimer Gährbottichraum
nur 2 Maß Branntwein von 20° Beau me gewonnen werden
können, wornach auf den Eimer Branntwein ein Steuerbetrag
von 3 fl. in Galizien von 2 fl. entfällt. Allein eben diese Art
der Besteuerung hat die Cultur des Dickmeischens, so wie die
schnelle Verbreitung der Dampfdestillirapparate veranlaßt, um
welche beide sich vr. Gall durch Schrift und That besonderes
Verdienst erworben hat. Man hat zugleich kräftige Kuusthe-
fen zu bereiten und die Vergährung auch der dickern Meischen
vollkommener zu bewirken gelernt, wodurch die Ausbeuten aus
k Eimer versteuerten Gährbottichraum auf 3 und 4, und
selbst auf 6 und 7 Maß gebracht wurden. Indessen die Aus
beute von 7 Maß stellt sich nur als erreichtes Maximum dar,
jene von 6 Maß im Durchschnitte ganzer Betriebs-Campagnen
nur in großen, sehr rationell geleiteten Brennereien, ivelche noch
nicht sehr zahlreich sind, so daß die Resultate ihres Betriebs
keinen bedeutenden Ausschlag für das Ganze geben können.
Die Mehrzahl der Brennereien sind noch die alten, auf einfache
Art betriebenen, in welchen durch Destillation aus der Meische
erst Lutter und aus diesem durch Rectificatiou Branntwein ge
zogen wird. In diesen bei der Anwendung freien Feuers zur
Beheizung der Meischblasen verbliebenen Brennereien, welche
obwohl nickt großartig betrieben, doch sehr zahlreich sind, ist
jedoch ebenfalls die Intelligenz so weit eingedrungen, daß die
Meische dicker als ursprünglich gemacht und die Ausbeute da
durch auf 4 Maß und mehr aus dem Eimer versteuerten Gähr
bottichraum gesteigert worden ist. Der ursprüngliche Grund
satz, auf welchen das Ausmaß der Besteuerung gestützt wurde,
ist dadurch bedeutend und nach der dargestellten Sachlage mehr
oder weniger verrückt worden; man kann darnach gegenwärtig
die Branntweinausbeute aus 1 Eimer Gährbottichraum auf
4 Wiener Maß Branntwein von 20° A. — 50 pCt. Tralles
(4 W. Pfund Alkohol) im großen Durchschnitte feststellen
Schon aus 10 Eimern reifer Meische, die bei der Gährung