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uiigehopften süßen Würzen, aus Branntweinmeischen oder Essig
würzen zu erzeugen. Man stellt sie daher als Nebenpro-
duct bei der Bra nntw ein erz eng u ng, vorzüglich aus Ge-
treidemeischen, dar.
Die Erzeugung der Preßhefe für den Handel und Ver
brauch als Nebenproduct der Branntweinbrennerei wird vor
züglich in Holland, in Sachsen, Preußen und Baiern,
gegenwärtig auch in Österreich betrieben, findet aber gegen
wärtig nicht mehr so schwunghaft Statt als ehemals, wo mehr
Branntwein aus Getreide als aus Kartoffeln erzeugt wurde, nicht
etwa deßhalb, weil sich aus Kartoffelmeische keine Preßhefe darstel
len läßt, sondern weil die Gewinnung der letztern mit mehr Um
ständen verknüpft ist, sie nicht so rein erhalten werden kann
und weil sie leichter sauer wird. Sie läßt sich daher im Gro
ßen nur als Nebenproduct der Getreide-Branntwein
brennerei mit einigem Vortheil und im reinern, längere Zeit
haltbaren Zustande gewinnen. In Böhmen wurde an mehren
Orten und besonders in Prag auf diese Weise Preßhefe er
zeugt; aber man ist davon zum Theil wieder abgegangen, weil
darnach wegen des hier vorhandenen Überflusses an Bierhefe
nicht immer Nachfrage war. Zn Wien wird gegenwärtig eben
falls Preßhefe erzeugt; das Verfahren ist patentirt und wird
als Geheimniß behandelt. Um den Bedarf zu decken — beson
ders für feineres Gebäck — bezieht man etwas Preßhefe aus
Sachsen und Schlesien.
Die Erzeugung der Preßhefe ist bei uns mit mehren er
schwerenden Umständen verknüpft; die Anwendung der Bierhefe,
besonders wo stark gehopfte Viere getrunken werden, bedingt
einen wesentlichen Nachtheil für das erzeugte Product — das
Weißbrot —; sie macht es nämlich wegen ihres Gehaltes an
bitterem Hopfenharz bitterlich schmeckend und die Bäcker in der
Ausübung ihres Gewerbes, so wie die Güte ihres Erzeugnisses
von der Bierbrauerei abhängig.
Betrachten wir zuvörderst die Umstände, welche die Erzeu
gung der Preßhefe als Nebenproduct der Getreide-Branntwein
brennerei erschweren, so finden wir deren zwei, welche hierauf
Einfluß nehmen, und diese sind:
1) die Nothwendigkeit, Getreide hierzu anzuwenden, und
2) die Beaufsichtigung und Controle dieses Gewerbsbetriebes.
Zn ersterer Beziehung haben die alljährlich zunehmende
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