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bis zweimal wiederholt, um die ihr anhängende, stets säuerliche
Meische möglichst vollkommen zu entfernen; hierauf wird der
Hefensatz in einen Leinenbeutel gebracht, nach erfolgtem Abtropfen
darin mäßig gepreßt und dadurch in einen knetbaren steifen
Teig verwandelt, der gewöhnlich in Pakete zu je 1 U Gewicht
gebracht und so in den Handel gesetzt wird. An kühlen Orten
und wohl verpackt läßt sich diese Hefe nun einige Wochen,
ohne eine wesentliche Veränderung zu erleiden, anfbewahren.
Sie soll gelblichweiß, nicht zähe sein, und keinen säuerlichen,
sondern einen angenehmen, obstartigen Geruch besitzen. An der
Luft färbt sie sich an der Oberfläche immer etwas dunkler und
wird endlich bei mehrer Austrocknung rissig. Knetet man sie
mit etwas getrocknetem Weizenstärkmehl oder mit künstlich ge
trocknetem Kartoffelstärkmehl an, so wird sie bröckelig, läßt sich
an der warmen Luft in kurzer Zeit übertrocknen und liefert
nun trockene Hefe oder Hefenpulver. Dieser Zusatz ist un
schädlich; er vermindert bei gleichem Gewichte allerdings ihre
Ausgiebigkeit, aber er versetzt sie dadurch in den trockener» Zu
stand, daß er ihr etwas Wasser entzieht, so wie er auch ihren
Zusammenhang aufhebt und sie dadurch zum schnellern Trock
nen bringt, wodurch ihre Haltbarkeit vermehrt wird.
Insofern diese Hefengewinnung als Nebennutzung der Ge
treide-Branntweinbrennerei betrieben wird und die erzeugte
Hefe um einen entsprechenden Preis verkauft werden kann, mag
sie allerdings einigen Vortheil mehr bringen, als die Benützung
der Meische auf Branntwein allein liefern würde; allein sie
führt auch mehre Nachtheile mit sich, die hier einer nähern
Würdigung unterzogen werden sollen.
Diese Nachtheile beziehen sich: 1) auf den ökonomischen
Betrieb; 2) auf die Qualität der erzeugten Hefe, und 3) auf
den vorhergehenden chemischen Proceß.
In der ersten Beziehung wurde schon bemerkt, daß bei
dem Umstande, wo der nothwendig zu erregenden kräftigen
Gährung wegen, die gährende Meische einen größer» Steig
raum erfordert, der versteuerte Gährbottichraum nicht so mit
Meische angefüllt werden darf, als dieß bei der bloßen Benüz-
zung der Meische auf Branntwein geschehen kann, so daß sich
der entrichtete Steuerbetrag auf eine kleinere Menge Meische,
mithin auch auf eine geringere Branntweinausbeute repartirt,
was den Erzeugungspreis des Branntweins erhöht. Weiter