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wäre die Essigsäure aus dem Essig durch Destillation mit Zu
satz geeigneter Salze z. B. Kochsalz, Calciumchlorid rc. zu schei
den, um diese Erzeugung steuerfrei vornehmen zu können. In
diesem Buche S. 184 habe ich darauf hingewiesen, wie man
sich auf ähnliche Weise die erforderliche Hefe zur Vergährung
des gemeinen Stärkezuckerwassers und der Rübenzuckermelasfe
verschaffen könne.
S. 340 wurde die Menge wasserfreier Hefe berechnet, welche
je 100 Ss des verarbeiteten stärkmehlhaltigen Rohproductes
bei vollständiger Vergährung des Extractes liefern können.
So wie man aus der erfolgten scheinbaren Attenuation mit Hilfe
der dafür ausgemittelten Alkoholfactoren den Alkoholgehalt der
gegohrenen Flüffigkeit im Vorhinein berechnen kann, so ist mau
dieß auch im Stande mit der Menge der neu gebildeten Hefe,
welche im wasserfreien Zustande 0.11 der Alkoholmenge beträgt,
so daß die Hefenfactoren n 0.11 der entsprechenden Alkoholfac
toren betragen. Die Preßhefe ist aber nicht wasserfreie, son
dern nasse, teigige Hefe, die nach einem Versuche noch 70 pCt.
ihres Gewichtes Wasser enthält oder worin 1 K' wasserfreie
Hefe mit 2% U Wasser vermischt ist.
Nehmen wir nun an, daß unter den günstigsten Umständen
0.8 des gesammten aufgelösten Extractgehaltes zersetzt werden,
so würde man dabei nach S. 340 von 100 U der verarbeiteten
Rohmaterialien folgende Quantitäten wasserfreie und Preßhefe
erzeugen können, als:
Trockene Hefe: Preßhefe:
von
100 fö Weizen ....
2.98 £
9.93 U
II
ii
Roggen ....
2.76 „
9.20 „
it
ii
Gerste ....
2.55 „
8.50 „
n
ii
Gerstendarrmalz .
2.55 „
8.50 „
ii
ii
Gerstenluftmalz .
co
co
ci
7.76 „
ii
ii
Hafer ....
1.78 „
5.93 „
ii
ii
Mais ....
2.76 „
9.20 „
ii
ii
Reiß
3.14„
10.46 „
ii
ii
Kartoffeln . . .
0.73 „
2.43 „
ii
ii
Kartoffelstärkmehl
3.40 „
11.60 „
ii
ii
Kartoffelmehl . .
3.10 „
10.33 „
Es versteht sich von selbst, daß die rohen Getreidearten,
so wie die Kartoffeln und deren Präparate nur mit Zusatz einer
hinreichenden Menge Gerstenmalz hierzu verarbeitet werden
können.