Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Stunde zeigte die aus dem Seihebottich abgezogene Würze eine 
größere Dünuflüffigkeit, als die ohne Milchzusatz bereitete; allein 
nur etwa % floß zuletzt halbklar und sehr langsam ab; sie 
hatte 11*/* pEt. Extractgehalt. Bei der nähern Untersuchung 
zeigte es sich, daß die Treber noch in der Meische schwammen, 
sich nicht abgesetzt hatten, und daß die Löcher der Seiheplatte 
mit den feinen Roggenhülseu verstopft waren, weßhalb hier ein 
Aufrühren der Meische im Seihebottich gar nichts half. Die 
ganze Meische wurde daher der Abkühlung auf einem Kühlschiffe 
unterworfen und hierauf in Gähruug gebracht. 
Diese Versuche stellen wenigstens heraus, daß ein Zusatz 
von Milch beim Meischen die Auflösung des mehligen Korns 
(des Klebers?) der Getreidearten befördere, und in dieser Rich 
tung verdienen sie verfolgt zu werden, aber eine größere Ver- 
gährungsfahigkeit hat die so erzeugte Meische nicht gezeigt, wie 
später vorkommen wird. 
Ad 4) Zusätze, welche zur verstärkten Zuckerbilduug wir 
ken, sind vornehmlich geringe Mengen roher Getreidearten 
(Weizen, Gerste, Hafer) beim Eiumeischen von Kartoffeln und 
Kartoffel-Stärkmehl oder Kartoffelmehl; eben so dürften die 
ad 3. benannten Zusätze hieher zu rechnen sein. 
Ad 5) Zusätze, welche zur Beförderung der Vergährung 
dienen, sind: 
a) Fertige Hefe, welche man beim Einmeischen zusetzt. 
b) Feines Malzschrot oder Malzmehl, welche man bei der 
Vorbereitung der Hefe oder der Kunsthefe bei ihrer Auffrischung 
zusetzt. 
e) Hafermalzschrot bei Kartoffelmeische, womit zugleich das 
starke Steigen und Überschäumen der Meische bei der Gähruug 
vermindert wird. 
d) Etwas kohlensaures Ammoniak (statt dessen man auch 
manchmal Pottasche und Salmiak anwendet, wodurch dasselbe 
Salz gebildet wird); es wirkt vorzüglich die Nachgährung er- 
kräftigeud und soll daher erst zugesetzt werden, wenn die Haupt- 
gährung in der Beendigung (fallende Gährung) begriffen ist. 
Auch die Zusätze ad 3. müssen ebenfalls hieher gezählt 
werden. 
Zu a) ist dabei noch Folgendes zu bemerken. 
Das Meischen und Gähren sind die beiden Processe, 
welche die verlangte vollständigere Vergährung bedingen; durch
	        
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