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an Saure geprüft. Die Menge der hierzu erforderlichen al
kalische» Probeflüssigkeit von der erstern abgezogen, gibt jenen
Antheil derselben, welcher aus Rechnung bloß der Essigsäure
kommt, und bestimmt sonach auch diesen speciell.
Dieses Verfahren ist ebenso zur Prüfung der Essige auf
ihren Gehalt an Essigsäure anwendbar, wenn sich darin noch
andere nicht flüchtige Säuren, und vorausgesetzt, daß sich darin
keine andere flüchtige Säuren, z. B. Salpetersäure oder Salzsäure
befinden und wenn beim Einkochen alle Essigsäure verflüchtigt wird.
Obst- und Beeren-Weine.
Weine müssen alle gegohrene Flüssigkeiten genannt werden,
die aus Obst- und Beerensäften erzeugt werden, welche eine
dem Weinmost ähnliche Zusammensetzung besitzen, vorzüglich
welche Zucker und Ferment enthalten und demzufolge in Selbst-
Gährung übergehen. Sie werden benannt nach den Früchten
oder Beeren, aus deren Saft sie gewonnen wurden. So hat
man Apfelwein oder Eider, Birnwein, Johannisbeerwein, Sta
chelbeerwein (goosberry) u. s. w.
Was bei der Erzeugung des Weines aus Weinbeeren ge
sagt wurde, findet auch hier seine Anwendung. Die reifen Obst
und Beerensorten werden zerstampft oder sonst auf eine geeig
nete Weise zerkleinert und gewöhnlich der ganze Mersch der
Gährung überlassen. Diese Säfte besitzen aber selten die Con-
centration des guten Weinmostes; ihr Zuckergehalt ist geringer
und sie enthalten einen größern Antheil freier Pflanzensäuren,
meistens Äpfelsäure, einige etwas Citronensäure. Ich habe mich
mehrfach mit der Erzeugung solcher Weine versuchsweise befaßt
und dabei die Conceutrationen der Obst- und Beerensäfte mittelst
des Sacharometers bestimmt. Die Resultate waren folgende:
Äpfelsaft
1838.
. 13 pCt.
1839.
1841.
Kirschsaft (süße, schwarze)
. —
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18 pCt.
Weichselsaft ....
. 17 „
20 pCt.
21.155 „
Johannisbeersaft . . .
. io „
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Zwetschkensaft....
. 19 „
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Birnsaft
. 8 „
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Himbeersaft ....
10.5 „
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