ist
Güte seines Produktes, so wie der Ertrag seines Gewerbsbe-
triebes bedingt.
Die neu gebildete Hefe dient theilweise wieder als Stell
hefe für die folgends bereiteten Essigwürzen, und werden davon
so große Mengen erhalten, daß der Essigfabrikant darum nie
verlegen sein und auch einen Theil derselben zu andern Zwecken
abgeben kann.
Ist die Hauptgähruug vollendet, was man am einfachsten
an dem Zusammensinken der Hefendecke, so wie an dem Statio-
uärbleiben der Sacharometeranzeige erkennt, so wird die neu
gebildete Oberhefe abgenommen und der Malzwein mit der Bo
denhefe aufgerührt, um den Verlauf der Nachgährung zu be
schleunigen, welche entweder in den Bottichen selbst oder besser
in eigens dazu bestimmten Lagerfässern abzuwarten ist, in welche
man den mit der Bodenhefe aufgerührten Malzweiu bringt.
Ein Zusatz von Malzmehl mit etwas kohlensaurem Ammoniak
trägt sehr zur Erkräftigung der Nachgährung bei. In diesen
Lagerfässern mag die Vodenhefe von dem zur Essigbildung ab
gezogenen klaren Malzwein immerhin verbleiben; sie wird zur
Beschleunigung der Vergährung der neu eingefüllten Portion
Malzwein beitragen. In den Lagerfässern gährt aber der Malz
wein nicht nur kräftig nach, sondern er klärt sich auch in den
selben, wodurch auf die Erzielung eines klaren und haltbaren
Essigs hingewirkt wird.
Untergährung der Essigwürze«.
Bei der Untergährung der Essigwürzen mit Anwendung
von Unterhefe wird im Allgemeinen auf ganz gleiche Weise ver
fahren wie bei ihrer Obergährung, nur daß dazu die Essig
würze bis wenigstens 8° R. abgekühlt werden muß, weßhalb
sich diese Gährungsweise vorzüglich für die kältere Jahreszeit
eignet. Übrigens ist der durch Untergährung erzeugte Malz
wein der Essigbildung ebenso fähig, wie der durch Obergährung
gewonnene.
Gährung des Stärkezuckerwasfers.
Diese kann mit beiden Hefenarten vorgenommen wer
den; da jedoch dabei keine neue Hefe gebildet, sondern vielmehr
die zugesetzte Stellhefe zersetzt, consumirt wird, so ist dieselbe
bloß da ausführbar, wo eine hinreichende Menge Hefe dazu
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