Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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encl als Filtrations- 
die letzten Würze 
elle Aussüssung je- 
längende Würze zu 
te Weise die grösste 
vonnen werden kann, 
i. Jänner 1847) em- 
;n der ersten Würze 
iesskesseln bei 96° R. 
ingende verkleisterte 
; Nutzbare aus dem 
ite jedoch nur eine 
ssen mit Wasser voll 
en Treber zeigen, ob 
t, welche die Kosten 
i sei, was immerhin 
benützende Würzen 
:nn nur ein Nachguss 
ich ein ansehnlicher 
:bern (wenigstens ein 
ht) zurück. Durch 
iltem Wasser auf die 
e sehr dünne, wenig 
3n, die man b 1 a u e 
e wird im gährenden 
iühlung und Verdün- 
d gewährt hierbei als 
, so wie zur Vergrös- 
Maischraum vortreff- 
izu anwendet, desto 
3ndet man nur wenig 
! noch einen Extract- 
sie häufig zur Erzeu 
gung eines schwachen Essigs benützt und für diesen Fall E s- 
sigwürze oder Essigstoff genannt. 
In Oesterreichs Kaiserstaat ist, um eine solche Benützung 
nicht zu hindern, deshalb gestattet, nach gemachtem heissen 
Nachguss und abgezogener zweiter Würze noch einen Aufguss 
von kaltem Wasser ohne Beschränkung der Menge desselben zu 
machen, und ihn entweder als Essigwürze oder als Glattwasser 
zu benützen. Im erstem Falle hat man jedoch dabei folgende 
Vorschriften zu befolgen, und zwar: 
1) Ueber die zu erzeugende Essigwürze muss eine schriftliche 
Anmeldung geschehen, worin der Aufbewahrungsort derselben 
angegeben und das dazu verwendete zimentirte Gefäss mit seiner 
Nummer aufgeführt werden muss. 
2) Die Essigwürze darf nur in unausgepichte, bereits ver- 
säuerte Gefässe abgezogen und aufbewahrt, und es darf kein 
Essig eher, als bis er vollkommen sauer geworden ist, ausge- 
stossen werden. 
Die durch Nachguss von heissem Wasser gewonnene blaue 
Würze eine Zeit lang aufzubewahren und sie statt Wasser zu 
einem neuen spätem Gebräue anzuwenden, ist nur dann rathsam, 
wenn in diesem Falle die Gebräue einander unmittelbar folgen. 
In Baiern wird sie zu diesem Zwecke gekocht, um sie zum Ge 
bräu für den anderen Tag besser zu erhalten. 
Die nach beendigtem Abziehen der Würze und gemachten 
Nachgüssen von heissem und kaltem Wasser auf dem Boden des 
Maisch- oder Seihebottichs zurückbleibenden von Flüssigkeit 
durchdrungenen und dadurch aufgeschwellten Hülsen nennt man 
Treber. Von ihrem Gewichte im nassen und getrockneten, dann 
gedarrten Zustande war schon die Rede. 
Die reinen Malzhülsen sollten nach den Analysen der Gerste 
und des Malzes weniger wägen, als das Gewicht der Treber aus 
fällt, welche man in der Praxis gewöhnlich erhält, und dies hat 
seinen Grund darin, dass demselben noch ein bedeutender An- 
theil Pflanzenfibrin aus dem Kleber des Malzes anhängt, und sie 
erscheinen schwerer, wenn der Oberteig auf denselben belassen 
wird und damit gemengt bleibt. 
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