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Zeitdauer des Würzekochens.
Die Zeitdauer des Kochens der Würze richtet sich nach ih
rer Beschaffenheit und nach der Sorte Bier, die daraus gebraut
werden soll. Im Allgemeinen muss die Würze so lange gekocht
werden, bis sie sich dadurch geklärt hat, d. h. bis die dabei aus
geschiedenen Flocken coagulirten Albumins sich leicht und schnell
absetzen, und die gehörige oder verlangte Concentrirung dersel
ben erreicht worden ist. Beim längere Zeit dauernden Kochen
bräunen sich die Würzen, man gibt an durch Caramelisirung des
Zuckers, weshalb man dadurch aus blassen Würzen dunklere
Biere erzeugen kann. Die längere Dauer des Kochens der Wür
zen trägt auch mit zur besseren Haltbarkeit der dadurch erzeug
ten Biere bei, weshalb die Würzen, welche für Lagerbiere be
stimmt sind, längere Zeit gekocht werden sollen.
Mit diesem Kochen der Würze wird zugleich die Extraction
des Hopfens verbunden, um einige seiner Bestandteile in die
Würze und in das Bier zu bringen. Man verfährt dabei auf ver
schiedene Weise. Die Bestandteile des Hopfens, welche in die
Mischung der Würze und des Biers übergehen, sind:
a) Bitterstoff;
b) ätherisches Del (Hopfenöl);
c) Hopfenharz;
d) Gerbestoff, welcher vorzüglich zur Beförderung der Klä
rung der Würze beim Kochen beiträgt.
Ursprünglich bezweckte man durch diesen Zusatz wahrschein
lich nichts Anderes, als dem Biere einiges Aroma und etwas Bit
terkeit zu erteilen, um den fade süsslichen Geschmack des un
geköpften Biers zu verdecken. Man erkannte aber bald noch an
dere vorteilhafte Wirkungen, welche die genannten Bestandteile
des Hopfens auf die Beschaffenheit der Biere ausüben, und zwar:
a) die Klärung der Würze beim Kochen zu befördern, wo
bei der Gerbestoff des Hopfens wirksam ist;
b) die Vergährung der Würzen bei der Hauptgährung zu
mässigen, die Nachgäbrung dagegen zu verlängern, so wie
c) die schnelle Säuerung oder Essigbildung in dem gegoli-
renen Biere zu hindern, wozu das ätherische Oel und Harz des
Hopfens beitragen.
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