Hopfenöl und aromatische Hopfenwasser enthält, ist indess in
einer wohl zu verschliessenden Flasche aufzubewahren und
nach beendigter Hauptgährung dem Jungbiere zuzu
setzen.
Dieses Verfahren ist einfach, in jeder Brauerei leicht aus
führbar und deshalb praktisch. Auf die Gewinnung des im Ho
pfen befindlichen Hopfenöls ist dabei Bedacht genommen; es kann
mithin da, wo es gewünscht wird, dem fertigen Biere zugesetzt
werden. Hier ist auch der Ort, die Bemerkung zu machen, dass
Einige das Hopfenei für betäubend, reizend und erhitzend halten
und es demnach aus dem Biere entfernt wissen wollen, während
Andere ein grösseres Aroma des Bieres wünschen. Vorne wurde
S. 122 nach den neuesten Untersuchungen des Hopfenöls von
Dr. Wagner mitgetheilt, dass dasselbe keineswegs betäubend
wirke. Da in einem jeden durch Kochen der Würze mit Hopfen
bereiteten Biere etwas Hopfenöl enthalten ist, so kann hier nur
das Mehr oder Weniger desselben einen Unterschied bedingen;
nach Dr. Wagner scheint aber die schädliche Wirkung desselben
wohl nur eingebildet zu sein.
Erst dem Jungbier muss das Destillat, worin das Hopfenöl
enthalten, zugesetzt werden, weil die Erfahrung lehrt, dass, wenn
man es der Würze vor der Gährung (Obergährung) zusetzt, bei
dem Verlaufe der Gährung der Geruch nach Hopfenöl sowie der
aromatische Geschmack der Flüssigkeit gänzlich verschwinden,
und in dem Jungbiere dann keine Spur davon nachzuweisen ist,
woraus hervorgeht, dass es bei der Obergährung aus der gäh-
renden Würze ausgeschieden werde. Es ist daher gewiss, dass
das absichtlich zugesetzte Hopfenöl lockerer in der Würze ge
bunden enthalten sei, als dasjenige, was durch Kochen derselben
mit Hopfen in sie gelangt ist.
Beim Zusatze des Hopfenöls (nicht des aromatischen Hopfen
wassers) zu dem Jungbiere oder zu der Würze trüben sich die
selben, indem das Hopfenöl davon nicht sogleich aufgelöst werden
kann. Der Zustand mehr mechanischer Vertheilung (Suspension)
desselben in der Würze ist Ursache, dass es bei der Obergährung
mit dem Hopfenharz im Kräusenschaum während der Vergäh-
rungsperiode aus der gährenden Würze ausgeschieden wird,
weshalb sich in dieser Zeitperiode in der Gährkammer ein sehr
starker Hopfengeruch verbreitet; und selbst das damit versetzte