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rung, verursache keine Kopfschmerzen und hinterlasse keine ver
schleimte Zunge.
Beim Kochen der Würze mit dem Hopfen kommt das in
derselbe gelöste Albumin zum Gerinnen; die fortschreitende Wir
kung des Diastas, wodurch die Würze in Folge eintretender
Milchsäurebildung zum Sauerwerden gebracht würde, wird theils
durch das Kochen, theils durch den Gerbestoff aus dem Hopfen
vernichtet; das etwa in der Würze befindliche Dextrin und ein
Antheil Pflanzenleim werden durch den Gerbestoff des Hopfens
gefällt, es schwimmen eine Menge kleiner Flocken in derselben
herum, die Würze klärt sich, auf dem Kühlstock setzen sich jene
Flocken ab und bilden das Kühlgeläger. Das Harz, der Bitter
und Gerbestoff, das ätherische Hopfenöl schlemmen oder lösen
sich in der Würze auf; oft scheidet sich an der Oberfläche der
selben eine gelbgrüne Haut von Harz ab. Die Würze schäumt
dabei, und so lange dies Statt hat, wird das Kochen derselben
fortgesetzt. Es wird beendigt, sobald eine herausgenommene
Probe der Würze sich durch Absetzen der Flocken bald klärt.
Der Hopfen in dem Hopfenseiher leicht abgepresst, hält sein
fünf- bis sechsfaches Gewicht Würze von jener Concentration
zurück, welche die Würze hatte, in welcher er zuletzt gekocht
worden war.
Die Menge des zur Biererzeugung erforderlichen und ange
wendeten Hopfens anlangend, so ist diese nach der Qualität des
Hopfens so wie nach jener der zu erzeugenden Biere ver
schieden.
Untergährige Lagerbiere erfordern mehr Hopfen als ober-
gährige Biere, welche schnell weggetrunken werden. Man kann
die Menge desselben entweder auf je 100 fö Malz oder auf die
Maasseinheit des Bieres beziehen. Zu guten, kräftigen Bieren
werden auf 100 E Malz oder auf 1 Fass Bier 1 bis 2 E guter
Hopfen angewendet; in England, wo die Biere sehr stark ge
hopft werden, 2.5 pCt., in Baiern 1.5 pCt. vom Gewichte des
Malzes. In der Hauptstadt Prag nimmt man gewöhnlich auf
1 Fass Bier aus 10(5 bis 112 E Malz 1 E Hopfen. Auf dem
Lande in Böhmen wird weniger Hopfen und auch eine geringere
Schüttung (von 100 E und unter 100 E Malz pr. Fass Bier)
angewendet. Auf den böhmischen k. k. Staatsgütern ist pr. Fass
Bier im Winter ’/„ 8, im Sommer 3 / 4 E guter Hopfen bewilligt.