Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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nachdem man sie mittelst der aromatischen Stoffe un 
mittelbar oder mittelst der aus ihnen geschiedenen ätherischen 
Oele bereitet. Erstere sind milder und angenehmer. In den 
genannten Offerten wird bemerkt: 
Dieser Hopfenäther wird dem Biere zugesetzt, wenn man 
es in die Fässer füllt (also vor der Gährung, was fehlerhaft wäre), 
oder wenn man es auf die Kantner legt, um es zum Trinken 
abliegen zu lassen (daher nach der Gährung, was besser ist). 
Das Bier wird behandelt wie gewöhnliches Bier; nach 5, höch 
stens 6 Wochen (!) ist es ganz klar und höchst gut; kann es 
länger ruhen, so wird es immer besser. Natürlich könne man 
nach dem gewünschten Grade des Aroma dem Biere auch mehr 
oder weniger davon zusetzen. Das Bier wird auf den Zusatz des 
Hopfenäthers trübe von sich ausscheidendem Hopfenöl, welches 
erst nach und nach sich in demselben auflöst und die oben be 
merkte lange (!) Zeit zur Klärung erfordert; sogleich zeigt sich 
aber der Geruch und Geschmack desselben im Biere. 
Am 17. Juni 1843 wurde ein solches sogenanntes böhmisches 
Hopfenätherbier aus dem Gasthause zur Stadt Karlsbad, woselbst 
eine Wiener Maass desselben damals 10 kr. C. M. kostete, un 
tersucht. 
Das Bier hatte eine Goldfärbe, war klar, jedoch ohne Feuer, 
moussirte stark beim Ausgiessen, besass einen aromatischen, dem 
Hopfen ähnlichen, jedoch etwas fremdartigen Kräutergeruch, sein 
Geschmack war süss und nur wenig hopfenbitter. Es war aus 
einer Würze erzeugt von 18.027 pCt. Extractgehalt; vergohren 
war es bis 6.609 pCt. Saccharimeter-Anzeige. In 100 Gewichts- 
theilen enthielt es: 
Alkohol . . . 4.919. 
Extract . . . 8.804. 
Wasser . . . 86.277. 
Die gebrauchte Schüttung an Malz war 160 fi pr. Fass 
Bier oder 3.2 Wiener Metzen; der erfolgte Vergährungsgrad 
= 0.63. 
Die zur Erzeugung dieses Biers verwendete grosse Schüt 
tung an Gerstenmalz und der daraus resultirende grössere Alko 
holgehalt desselben bedingen seine Stärke und Haltbarkeit und 
rechtfertigen mit den Kosten des zugesetzten Hopfenäthers seinen 
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