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nachdem man sie mittelst der aromatischen Stoffe un
mittelbar oder mittelst der aus ihnen geschiedenen ätherischen
Oele bereitet. Erstere sind milder und angenehmer. In den
genannten Offerten wird bemerkt:
Dieser Hopfenäther wird dem Biere zugesetzt, wenn man
es in die Fässer füllt (also vor der Gährung, was fehlerhaft wäre),
oder wenn man es auf die Kantner legt, um es zum Trinken
abliegen zu lassen (daher nach der Gährung, was besser ist).
Das Bier wird behandelt wie gewöhnliches Bier; nach 5, höch
stens 6 Wochen (!) ist es ganz klar und höchst gut; kann es
länger ruhen, so wird es immer besser. Natürlich könne man
nach dem gewünschten Grade des Aroma dem Biere auch mehr
oder weniger davon zusetzen. Das Bier wird auf den Zusatz des
Hopfenäthers trübe von sich ausscheidendem Hopfenöl, welches
erst nach und nach sich in demselben auflöst und die oben be
merkte lange (!) Zeit zur Klärung erfordert; sogleich zeigt sich
aber der Geruch und Geschmack desselben im Biere.
Am 17. Juni 1843 wurde ein solches sogenanntes böhmisches
Hopfenätherbier aus dem Gasthause zur Stadt Karlsbad, woselbst
eine Wiener Maass desselben damals 10 kr. C. M. kostete, un
tersucht.
Das Bier hatte eine Goldfärbe, war klar, jedoch ohne Feuer,
moussirte stark beim Ausgiessen, besass einen aromatischen, dem
Hopfen ähnlichen, jedoch etwas fremdartigen Kräutergeruch, sein
Geschmack war süss und nur wenig hopfenbitter. Es war aus
einer Würze erzeugt von 18.027 pCt. Extractgehalt; vergohren
war es bis 6.609 pCt. Saccharimeter-Anzeige. In 100 Gewichts-
theilen enthielt es:
Alkohol . . . 4.919.
Extract . . . 8.804.
Wasser . . . 86.277.
Die gebrauchte Schüttung an Malz war 160 fi pr. Fass
Bier oder 3.2 Wiener Metzen; der erfolgte Vergährungsgrad
= 0.63.
Die zur Erzeugung dieses Biers verwendete grosse Schüt
tung an Gerstenmalz und der daraus resultirende grössere Alko
holgehalt desselben bedingen seine Stärke und Haltbarkeit und
rechtfertigen mit den Kosten des zugesetzten Hopfenäthers seinen
höliern Preis.
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