Kühlschiffes leicht bestimmen liisst. Das Zapfenloch befindet sich
im Boden des Kühlschiffes, am besten in einer Ecke desselben;
gegen das Zapfenloch muss das Kühlschiff etwas geneigt sein
(1 bis 2 Zoll), damit die Würze vollkommen abfliesse. Aus
diesem Grunde stellt sie auf dem Kühlschiff bei dem Zapfenloch
höher, dagegen an der entgegengesetzten Seite niedriger.
In den consumtionssteuerpfiichtigen österreichischen Provin
zen unterliegt die Würze auf den Kühlstöcken einer besonderen
Beaufsichtigung zur Controle des Braugewerbes und zur Verhin
derung einer Bevortheilung des Steuergefälls. Zu dem Ende
wird jedes Kühlschiff für die Quantität Würze, welche auf das
selbe jedesmal zu liegen kommen soll, mit einem cimentirten 10
Maasse fassenden Gelasse gefällsämtlich mit Wasser abgemessen,
und mit der Oberfläche des Niveau’s, welches dasselbe zeigt, über
einstimmend, werden an die innern Seitenwände des Kühlschiffes
an allen 4 Seiten desselben Klammen von Eisen eingeschlagen,
welche man Ham klammen nennt. An der Lage des Kühl
schiffes darf von diesem Augenblicke an nichts mehr geändert
werden, und damit die Hamklammcn nicht willkürlich verrückt
werden können, müssen über dieselben noch gewisse Bezeich
nungen in das Holz eingebrannt werden, um jede stattgehabte
Verrückung derselben leicht entdeckbar zu machen. In diesen
Ländern wird nämlich die Biersteuer gegenwärtig von der Menge
— dem Raummaasse — der erzeugten Bierwürze mit Rücksicht
auf ihre Qualität erhoben, und dieses Rauminaass zum ersten
Mal beurtheilt, wenn die Bierwürze, auf die Kühlstöcke bereits
ausgegossen, sich in Ruhe und in der Abkühlung begriffen be
findet. Ihr Niveau darf nach erfolgter Abkühlung die Hamklam-
men nicht übersteigen und damit correspondiren. Diese Be
obachtung bildet den ersten Grad der Controle. Der
Brauer muss daher seine zu kochenden Würzeportionen so
bemessen und sie so lange kochen, bis sie das dem dazu be
stimmten Kühlschiffe entsprechende Inhaltsmaass erlangt haben,
wozu er sich gewöhnlich an der Seiten wand der Braupfanne ein
Zeichen macht, um sich nicht etwa unverschuldeter Weise durch
ein Versehen und ohne Vorsatz das Steuergefälle zu bevortheilcn,
einer Bestrafung auszusetzen. Indessen kann der Fall eintreten,
dass sich auf dem einen Kühlschiffe etwas mehr, auf dem andern
aber etwas weniger Würze befindet. In diesem Falle würde ihn