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oder sehr nahe d = 9 Wiener Fuss, wobei cl den Durchmesser
in Fussen bezeichnet.
Des leichtern und festem Antreibens der Reifen wegen
macht man ihn oben etwas enger als unten.
Für die Ueberwachung der Besteuerung des Braugewerbes
und der Bierqualität ist der Zusammengussstock ein sehr wich
tiges Braugeräthe. In den der Consumtionssteuer unterworfenen
Provinzen der österreichischen Monarchie wird er zu diesem
Zwecke schon benützt; allein man hat. seine Wichtigkeit dafür
noch nicht gehörig erkannt.
Der Zusammengussstock wird nämlich für das Gebräu je nach
dem Gusse mit Wasser genau abgemessen und das Niveau des Was
sers ebenfalls mit mehren Hamklammen an den Seiten und ein
gebrannten Zeichen darüber marquirt. Das Abmessen der
Gesammtwürze im Zusammengussstock bildet den
zweiten Grad der Controle. Da, wo kein solcher vorhanden
und die Würze in grossen Bottichen gegohren wird, dienen dazu
die abgehamten Gährbottiche. Das Kühlgeläger bleibt meistens
— nicht überall — auf den Kühlstöcken zurück.
Weil die Würzen von allen Kühls chiffen im Zu
sammengussstock vereinigt und gemischt werden, so
bietet diessGeräthe und derZeitpunkt, wann die Wür
zen darin eben zusammengemischt worden sind, das
beste Mittel dar, die Concentration der gemischten
Würzen zu bestimmen, und beim Bestände einer Brau-
und Schankordnung mit der landesgesetzlich vorge
schriebenen Schüttung oder mit dem als Norm festge
stellten Extractgehalte der Würze zu vergleichen und
dadurch zu erforschen, ob der Brauer den bestehen
den Vorschriften nachgekommen sei.
Für den Fall also, wo eine Brau- und Schankordnung ein
geführt und welche Art der Bierbesteuerung immer beliebte,
wird die im Zusammengussstock vereinigt e, g emi s chte
Würze den Hauptpunk t der steueramtlichen Beobach
tung und Controle bilden müssen.
Die einseitige Besteuerung der Biererzeugung blos nach