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Erste Gährungsperiode: Eintritt der Gährung.
Zweite Gährungsperiode: Vorgährung, Schaumgährung
oder Kräusengährung (Hopfentrieb).
Dritte Gälirungsperiode: Hefengährung (Hefentrieb).
Vierte Gährungsperiode: Beendigung der Hauptgäh-
rung. Dann folgt die
fünfte Gährungsperiode: die Nachgährung.
Erste Gälirungsperiode: Eintritt der Gährung.
Die Zeitperiode vom Zusatze der die Gährung erregenden
Hefe zur gährungsfähigen Würze bis zu dem Zeitpunkte, wo
sich durch gewisse Erscheinungen zu erkennen gibt, dass die
Gährung bereits begonnen hat, nenne ich den Eintritt der
G ä h r u n g. Er gibt sich durch folgende Erscheinungen zu er
kennen:
a) Luftblasen steigen in der Flüssigkeit empor.
b) Es entsteht dadurch eine Bewegung in der Flüssigkeit,
mittelst welcher die bereits etwas abgesetzte Stellhefe wieder
aufgerührt und die Würze getrübt wird, und
c) bildet sich an der Oberfläche ein dünner, weisser Schaum,
der dieselbe endlich ganz bedeckt. Ist der Gährbottich oben
weiter als unten, so ist diese Schaumdecke vor ihrer vollstän
digen Ausbreitung an der Oberfläche vollkommen kreisrund (in
runden Bottichen), wenn auch der Bottich über dem Boden
es nicht genau ist. Dies zeigt an, dass die Entwickelung des
kohlensauren Gases von der am Boden abgesetzten Hefe aus
geht,
d) die Flüssigkeit, indem sie sich mit Kohlensäurebläschen
füllt, nimmt ein grösseres Volumen an; in dem Gährgefässe wird
dies durch ein Steigen derselben bemerkbar.
Die Umstände, von welchen der Eintritt der Gährung ab
hängt, sind:
a) Die Temperatur der mit Hefe in Gährung versetzten Flüs
sigkeit; je höher diese ist, desto schneller tritt die Gährung ein,
und umgekehrt.
ß) Die Menge der zur Gährungserregung angewendeten Hefe;
je grösser diese, desto schneller tritt die Gährung ein.