Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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Gährung unterworfen werden muss, uni 100 Gewiclitstheile Bier 
zu erzeugen, = W, so ist 
W = 100 + K + H. 
Bezeichnet man die durch die geistige Gährung gebildete, 
in 100 Gewichtstheilen des Biers enthaltene Alkoholmenge mit 
=A, so kann man nach den vorstehenden Erfahrungen die Grössen 
K und H durch Functionen von A ausdrücken, indem 
Diese Wertlie in die obige Gleichung substituirt, so ist 
W = 100 +0.9565 A+ 0.110 A, 
W = 100 + 1.0665 A. 
Bezeichnet man den Extractgehalt der Würze = W in Ge- 
wichtsprocenten mit p, den absoluten Gehalt an Extract in der 
selben in den obigen Gewichtstheilen aber mit = E, so ist 
E = W x -1 
100 
und statt W dessen Werth gesetzt, ist 
100 + ’ ‘ 
Hiermit wurde eine Gleichung aufgestellt zur Bestimmung 
jener Gewichtsmenge Malz- oder Würzeextract = E, welche in 
der Quantität Würze = W aufgelös’t und enthalten war, woraus 
100 Gewiclitstheile Bier erzeugt wurden. 
Es lässt sich dafür noch eine zweite Gleichung ableiten. 
Hat man nämlich den Extractgehalt des Biers (der gegoh- 
renen Flüssigkeit), den wir mit = n bezeichneten, nach der im 
I. Theil S. 187 dafür im Allgemeinen gegebenen Anleitung er 
mittelt, so ist offenbar auch 
weil alle diese Werthe sich in jenem von E vereinigen; denn 
aus dem Malzextraete = E ist der Alkohol = A, das kohlen 
saure Gas = K und die neu gebildete Hefe = H entstanden, 
so wie auch der Rest des unzersetzten Extractes = n in den 100 
Gewichtstheilen des gewonnenen Biers zurückgeblieben. Sub 
stituirt man in diese Gleichung statt K und H ihre Werthe, so 
hat man: 
K = 0.9565 A und 
H = 0.110 A ist. 
E = A + K + H + n, 
oder: 
E = A + 0.9565 A + 0.110 A + n, 
E = 2,0665 A + n. 
(II.)
	        
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