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Nach diesen zwei Gleichungen für E ist auch:
woraus der Werth für A:
(p — n) 100
206.65 — 1.0665 p
Zur Bestimmung des Alkoholgehaltes in 100 Gewichtstheilen
der gegohrenen Flüssigkeit = A (hier des Biers) aus der er
folgten wirklichen Attenuation wurde bei Fntwickelung der all
gemeinen Attenuationsgesetze die folgende Gleichung aufgestellt:
folglich ist auch, da sich in beiden Gleichungen der Alkoholge
halt A auf 100 Gewichtstheile der gegohrenen Flüssigkeit,
hier des Biers, bezieht:
woraus der Werth des Alkoholfactors = b,
Nach dieser Gleichung kann man die Alkoholfactoren für
die wirkliche Attenuation = b für jede ursprüngliche Concen-
tration der Bierwürzen von 6 bis 30 pCt. Extractgehalt im Vor
hinein berechnen, und da in derselben die Grösse = p mit ne
gativen Zeichen im Divisor vorkommt, so ist daraus klar, dass
der Alkoholfactor b um so grösser ausfallen muss, je kleiner der
Divisor, je grösser daher p ist. Die hiernach berechneten Werthe
für den Alkoholfactor bestimmen nun noch genauer mit den bei
den Versuchen gemachten Erfahrungen überein und sie bilden
sich in der genannten Tabelle in der 3. Spalte verzeichnet.
Den Alkoholfactor für die Attenuations-Dilferenz, welchen
wir mit = c bezeichneten und wofür wir die Gleichung
ableiteten, findet man hiernach, wenn man den jedesmaligen Al
kohol-Procentengehalt des Biers = A mit der sich bei demselben
herausstellenden Attenuations-Differenz = n — m dividirt. Er
lässt sich aber auch durch Rechnung finden, und in der Atte
nuationslehre haben wir dafür die Gleichung
A = (p — n) b
(III.)
n — m
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