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Die gehörig gekühlte Würze (4—8° II.) wild in der zukom-
menden Quantität in die Gährbottiche gefüllt, die nach Tempe
ratur und Quantität bestimmte Menge vorbereiteter Unterliefe
(Unterzeug) dazu gebracht und gut eingerührt. Bei der nun
eintretenden ersten und zweiten Gährungsperiode zeigen sich
dieselben äussern Gährungserscheinungen wie bei der Obergäh-
rung, nämlich die Schaumdecke in der ersten und die Schaum-
kräusen in der zweiten Periode, nur dass sie wegen der niedri
geren Temperatur und des dadurch bedingten langsameren Gäh-
rungsverlaufes längere Zeit andauern; der Schaumberg erhebt
sich minder hoch als bei der Obergährung; die Bewegung auf
der Oberfläche ist minder heftig, das kohlensaure Gas entwickelt
sich langsamer und in kleinern Bläschen, welche die schweren
Hefentlocken nicht emporzuheben vermögen; die Krausen stehen
fast ruhig; sie fallen endlich zusammen und zerfliessen, die
Schaumdecke ebnet sich aus, wird grossblasiger in dem Maasse,
als die Flüssigkeit weniger schleimig wird, und verliert sich nach
und nach bis auf eine dünne Schichte, auf welcher einige Partien
braune Krusten (Hopfenharz) liegen, die man fälschlich für oxy-
dirten Hefenschaum hielt. Diese Periode ist die Hefengährung
und die Beendigung der Hauptgährung. Die Temperatur der
gährenden Würze steigt dabei um nicht so viele Grade als bei
der Obergährung, welcher Umstand mit zur längern Haltbarkeit
der untergährigen Biere beiträgt. Sie sind nach beendigter
Hauptgährung schon oft so weit geklärt, dass man sie trinken
kann. Da sich die Beendigung der Hauptgährung bei der Un-
tergährung aus den äussern Erscheinungen nicht so gut erkennen
lässt, als bei der Obergährung, so ist es sehr nützlich, sich dabei
des Saccharimeters zu bedienen, und längstens dann, wenn
die Saccharimeter-Anzeige des gegohrenen Biers, mit
hin die Attenuation scheinbar stationär bleibt, die
Hauptgährung als beendet anzusehen und zum Fassen des Jung
biers zu schreiten. Es ist jedoch nützlich, das Fassen des Jung
biers etwas früher vorzunehmen, nämlich schon, wenn der schein
bare Vergährungsgrad etwa 0.5 bis 0.6 geworden, oder wenn die
Würze durch die Gährung etwas über die Hälfte attenuirt ist.
Das Jungbier wird in diesem Falle, wie die praktischen Brauer
sich ausdrücken, noch ziemlich grün gefasst, und es bleibt eine
grössere Menge von Zucker in demselben zur Zersetzung für die