270
Nachgährung übrig, was eben dazu beiträgt, diese zu verlängern
uni das Bier zu Lagerbier geeignet zu machen. Herr Franz
Wanka, einer der unterrichtetstell Bierbrauer Prags, bediente
sich sclion seit einer Reihe von Jahren des Saccharimeters nach
meiner Anleitung mit vielem Vortheile zur Beurtheilung des Ver
laufes der Untergährung bei dem von ihm in beträchtlicher Menge
erzeugten Unterhefenbiere, während ihm früher häufig Erschei
nungen vorgekommen sind, die ihn in Bezug auf die Bestimmung
des richtigen Zeitpunktes zum Fassen des Jungbiers in Zweifel
und Ungewissheit Hessen.
Nach richtig erkanntem Zeitpunkte zieht man daher das
Jungbier behufs der nun eintretenden Nachgährung in die Lager
fässer ab, wobei man dieselben mit einerlei Bier auffüllen oder
auch die Biere von mehreren Süden darin vermischen kann, um,
wenn die Biere ungleich sein sollten, ein gleichartiges Bier zu
erhalten. Nach dem Abziehen des Biers findet man am Boden
des Gährbottichs die gelbbräunliche Unterliefe, welche zum Tlieil
für den nächsten Sud aufbewahrt, t.heils verkauft wird. Sie
taugt ebensowohl als Ferment für Mehlteig, wie als
Ferment zur Gährung der Branntweinmaische undRun-
kelrtib enzucker-Melasse.
Die Untergährung erfordert zur Beendigung, je nach der
Temperatur der Würze, gewöhnlich 12 bis 8 Tage; sie geht daher
langsamer vor sich als die Obergährung bei 12—15° R. Tempe
ratur, und wegen der niedrigeren Temperatur bleibt nach der
Hauptgährung mehr kohlensaures Gas in dem Biere; es wird mit
dem entweichenden kohlensauren Gase weniger Alkoholdampf
fortgeführt und wegen der niedrigem Temperatur der gährenden
Würze sowohl als des Locals theils weniger Alkohol verdunstet,
theils weniger davon in Essigsäure verwandelt. Diese Umstände
bedingen eine bessere Qualität und länger dauernde Haltbarkeit
dieser Biere, wozu die Anwendung einer grösseren Menge Ho
pfen bei der Erzeugung ebenfalls beiträgt. Das Lagern in kühlen
Kellern vervollständigt sie.
In den Schriften und Abhandlungen über Bierbrauerei
und Biergährung findet man oft angegeben, dass die Unterliefe
sich von der Oberfläche der gährenden Würze niederschlage.
Diese Angabe ist unrichtig; die Unterliefe wird gar nicht an die
Oberfläche gehoben, sie schlägt sich aus der gährenden Flüssig