Gährung der Malz-Kartoffelstärkmehl-Würzen.
Es wurde bereits am gehörigen Orte bemerkt, dass es den
Anschein hat, als ob die Malzkartoffelstärkmehl-Würzen weniger
stickstoffhaltige Bestandteile (Diastas, Mucin, Pflanzenleim) ent
halten, als die Malz- und Malzgetreide-Würzen. Das besondere
Verhalten der genannten Würzen, dass dieselben um so weniger
vergährungsfäliig sind, je weniger Gerstenmalz und je mehr Stärk
mehl zu ihrer Erzeugung angewendet wurde, und umgekehrt,
weil einige Eiweissstoffe aus denselben vorzugsweise zur Bildung
der neuen Hefe verwendet werden und die Menge dieser mit
jener des nebenbei gebildeten Alkohols, mithin mit dem Ver-
gährungsgrade derselben im Verhältnisse steht, würde auf einen
geringeren Gehalt an hefebildenden Eiweissstoffen hin weisen. Wen
det man daher mehr Malz zur Stärkezuckerbildung an, so wird
die erzeugte Würze gährungsfähiger; aber es ist dabei auffallend,
dass diese Vergährungsfähigkeit bei der Obergährung nicht im
Einklänge steht mit jener bei der Untergährung, bei welcher sie
auch bei geringerem Malzzusatze viel grösser ist. Die relative
Vergährungsfähigkeit steht dabei nicht im Verhältnisse des Malz
zusatzes zur Summe des Malzes und Stärkmehls je nach dem
Ausgiebigkeitsverhältnisse des letztem gegen das Malz. Z. B.
Auf 100 ,B Stärkniehl in der Ausgiebigkeit = 136 B Darrmalz
(82 pCt. wasserfreies Extract) würden 50 B Darrmalz verwendet,
worin ä 60 pCt. 30 B Extract, so wäre die Gährungsfähigkeit
der erzeugten Würze.
= — = — = 0.267.
82 -f 30 112
In ähnlicher Art berechnete sich die Vergährungsfähigkeit bei
75 B Malz auf 100 B Stärkmehl auf =.
100
7)
77
100
125
n
77
77
100
150
n
77
77
100
200
»
77
77
100