diese von zu viel zufälligen Umständen abhängig ist. Das Kühl
geläger betrug 5.49 pCt. von dem auf das Kühlschiff gekom
menen Quantum Würze; vermindert hatte sich das Volumen der
Würze beim Abkühlen um 8.72 pCt. von Würze zu Lagerbier,
welche mehr, und 6.37 pCt. von Würze zu Schankbier, welche
weniger abgekühlt wurde. Die Grade und Zeitdauer des Ab-
kühlens sind nicht angegeben.
Der Abgang bei der Gährung betrug nach Abzug der Stell
hefe 2.18 pCt. von der in den Gährbottich gelangten Quantität
Würze bei Absonderung der Hefe und 1.35 pCt. durch Ver
dunstung und Entwickelung des kohlensauren Gases. Der ur
sprüngliche Extractgehalt der Würze und der erfolgte Vergäh-
rungsgrad sind nicht angegeben.
Der Abgang bei der Lagerung betrug beim gewöhnlichen
Schankbier in 8—14 Tagen 2.89 pCt.; bei der längeren Lage
rung des Lagerbiers in 3—6 Monaten 3.98 pCt. von dem in die
Lagerfässer gebrachten liiere. (Landw. Wochenblatt 1845 S. 37.)
Diese Bestimmungen sind nur einseitige und nicht genügend,
um sie als Norm annehmen zu können, da mehrere darauf ein
wirkende Einflüsse, wie die Temperatur der Gährlocalitäten und
Keller, Dauer der Gährung u. dgl. ganz unbeachtet geblieben
sind. Indessen gewähren sie doch eine Hinweisung, und wurden
deshalb, weil sie in Zahlen ausgedrückt sind, hier aufgenommen.
Steinheil hat in seiner Gehaltsprobe für Biere (München
1847) ähnliche Bestimmungen mitgetheilt, die er aus Versuchen
im Grossen folgerte, welche er im königl. Hofbrauhause in
München unternommen hat.
Er gelangt dabei nur zu dem sonderbaren Schluss (S. 13),
dass, wenn die Verluste durch Gährgeläger nicht stattfänden,
man mehr Eimer Bier bekäme, als Eimer Würze waren, durch
diese Verluste aber natürlich etwas weniger. —
Ich habe aber schon in der ersten Auflage dieses Werkes
Band 1. S. 180 (1845) und hier S. 173 nachgewiesen, dass das
Volumen der gegohrenen Flüssigkeit sammt Gährgeläger unter
allen Umständen, wenn auch nicht bedeutend, doch immer klei
ner ist, als jenes der zuckerhaltigen Flüssigkeit, woraus die ge-
gohrene erzeugt wurde.