ländern, z. IL böhmisches, baierisches, belgisches, englisches
Bier, als in einem und demselben Lande an verschiedenen Orten
desselben erzeugt. Vorzüglich Belgien zeichnet sich durch eine
Menge solcher Localbiere aus. Man sollte hiernach glauben,
dass der Alkoholgehalt dieser Biere immer gleich sei; allein
darin würde man sehr irren. Gleichheiten bei solchen Bieren
treffen nur zufällig ein; meistens sind sie mehr oder weniger
verschieden, und diese Verschiedenheit rührt davon her, dass
man sich bei der Biererzeugung weder an constante Extractge-
lialte der Würzen, noch an die Erzielung eines stets gleichen
Vergährungsgrades hält, sondern Alles dem Zufalle überlässt,
mit einem Ausdrucke, dass man der Empirie huldigt. Es wäre
daher zu wünschen, dass zur Erzeugung mehr gleichartiger Biere
die dazu erforderliche Gesetzmässigkeit in das Braugewerbe ein
geführt würde.
Wie man den Alkoholgehalt der Biere genau zu bestimmen
habe, ist schon in der allgemeinen Gährungsehemie S. 223 ge
lehrt worden.
Die Nahrhaftigkeit des Biers.
Von jeher hat das allgemeine Urtheil dem Biere einen ge
wissen Grad von Nahrhaftigkeit zugeschrieben, und die gewöhn
liche Meinung ist die, dass das braune, aus stark gedarrtem
Malze bereitete Bier nahrhafter sei als das blasse, zu dessen
Erzeugung Luftmalz oder nur schwach gedarrtes Malz verwen
det wird. Dass das Bier nähre und stärke, lehret ferner die
tägliche Erfahrung bei den Biertrinkern und Arbeitern, welche
letztere vorzüglich den Ersatz ihrer aufgewendeten Kräfte bei
einem Kruge guten Bieres suchen. Aelmliches wird auch in der
Landes-Marktordnung für Böhmen vom Jahre 1770, dann in der
Stadtordnung, den Kauf und Verkauf der Genussartikel betref
fend, vom Jahre 1758 ausgesprochen, worin es heisst, dass die
Brauer verhalten werden sollen, ein gutes und nahrhaftes Bier
zu erzeugen.
Das, was man zu jener Zeit für den nährenden Bestand
teil des Biers hielt, ist das darin immer in grösserer oder ge
ringerer Menge enthaltene Dextringummi, und weil dieses das