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Reinheit, mit Schwefelsäure bereiteter Stärkmehlzucker, Honig,
Melasse vom Rohrzucker u. dgl. sind zwar sonst unschädliche
Zusätze zur Würze und vergrössern den Zuckergehalt derselben,
vermehren durch die Gährung die Menge des Alkohols im Biere
und dadurch die Haltbarkeit desselben, aber sie geben den Bie
ren einen ganz andern, fremdartigen Geschmack; sie sind tlieue-
rer als das Würzeextract und in den meisten Ländern als Zu
satz zum Biere mit Recht verboten. Lakrizen- oder eingedickter
Süssholzsaft, von welchem man behauptet, dass er in England
dem Porterbiere zugesetzt würde, ist der geistigen Gährung
nicht fähig, und macht das Bier wohl eigenthüinlich siisslich,
ohne aber seinen /Alkoholgehalt, zu erhöhen. Indessen habe ich
gefunden, dass bei Anwendung einer gewissen Portion schwarz
braunen Farbmalzes das Bier einen dem Lakrizen und Porter
ganz ähnlichen Geschmack erhält, so dass man das Porterbier
auch ohne Zusatz von Süssholzsaft in seiner Eigenthümlichkeit
zu erzeugen im Stande ist.
Dagegen ist Malzsyrup, Malz-Kartoffelstärkmehl-Syrup oder
Malzgetreide-Syrup zur Biererzeugung vollkommen geeignet, zu
welchem Ende der Svrup an sich schon gehopft sein kann, und
man verdünnt ihn vor der Gährung blos bis zum gewünschten
Extractgehalte mit klarem Wasser, oder man kocht diesen ver
dünnten Syrup erst mit Hopfen und verfährt mit der so erzeug
ten gehopften Würze weiter auf die bekannte Weise, um Bier
daraus zu gewinnen.
Uebrigens findet man Anleitung zur Erzeugung ähnlicher
Biersurrogate in dem Werke von Zi mm ermann: „Der Bier
brauer als Meister in seinem Fache,“ Berlin, Schröder’s
Verlag, 1842.
Anwendung von Zucker und Syrup zur Bier-Erzeuguug.
Die geringere Ernte und daraus folgende Theuerung, so
wie Mangel des Getreides haben vor mehreren Jahren in England
das allgemeine Verlangen hervorgerufen, Zucker und Syrup
statt eines Theils des Malzes und Getreides zur Bier- und
Branntweinerzeugung verwenden zu dürfen, um das Getreide
zur Brodbereitung zu erübrigen.
Dieser Gegenstand hat in Absicht auf die Biererzeugung