Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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Reinheit, mit Schwefelsäure bereiteter Stärkmehlzucker, Honig, 
Melasse vom Rohrzucker u. dgl. sind zwar sonst unschädliche 
Zusätze zur Würze und vergrössern den Zuckergehalt derselben, 
vermehren durch die Gährung die Menge des Alkohols im Biere 
und dadurch die Haltbarkeit desselben, aber sie geben den Bie 
ren einen ganz andern, fremdartigen Geschmack; sie sind tlieue- 
rer als das Würzeextract und in den meisten Ländern als Zu 
satz zum Biere mit Recht verboten. Lakrizen- oder eingedickter 
Süssholzsaft, von welchem man behauptet, dass er in England 
dem Porterbiere zugesetzt würde, ist der geistigen Gährung 
nicht fähig, und macht das Bier wohl eigenthüinlich siisslich, 
ohne aber seinen /Alkoholgehalt, zu erhöhen. Indessen habe ich 
gefunden, dass bei Anwendung einer gewissen Portion schwarz 
braunen Farbmalzes das Bier einen dem Lakrizen und Porter 
ganz ähnlichen Geschmack erhält, so dass man das Porterbier 
auch ohne Zusatz von Süssholzsaft in seiner Eigenthümlichkeit 
zu erzeugen im Stande ist. 
Dagegen ist Malzsyrup, Malz-Kartoffelstärkmehl-Syrup oder 
Malzgetreide-Syrup zur Biererzeugung vollkommen geeignet, zu 
welchem Ende der Svrup an sich schon gehopft sein kann, und 
man verdünnt ihn vor der Gährung blos bis zum gewünschten 
Extractgehalte mit klarem Wasser, oder man kocht diesen ver 
dünnten Syrup erst mit Hopfen und verfährt mit der so erzeug 
ten gehopften Würze weiter auf die bekannte Weise, um Bier 
daraus zu gewinnen. 
Uebrigens findet man Anleitung zur Erzeugung ähnlicher 
Biersurrogate in dem Werke von Zi mm ermann: „Der Bier 
brauer als Meister in seinem Fache,“ Berlin, Schröder’s 
Verlag, 1842. 
Anwendung von Zucker und Syrup zur Bier-Erzeuguug. 
Die geringere Ernte und daraus folgende Theuerung, so 
wie Mangel des Getreides haben vor mehreren Jahren in England 
das allgemeine Verlangen hervorgerufen, Zucker und Syrup 
statt eines Theils des Malzes und Getreides zur Bier- und 
Branntweinerzeugung verwenden zu dürfen, um das Getreide 
zur Brodbereitung zu erübrigen. 
Dieser Gegenstand hat in Absicht auf die Biererzeugung
	        
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