aufwand, wenn die Brauereien nicht gehörig benützt werden
können?! Wird dadurch nicht die Biererzeugung vertheuert
und der Bierconsumtion entgegengewirkt? Ist ein solches
Vorgehen staatswirthschaftlich oder ökonomisch zu rechtfer
tigen ?
Welcher grosse Raum ist zudem zur Aufstellung der grossen
Braugeräthe, besonders der Kühlschiffe nöthig? Ist die Unter
haltung derselben nicht kostbarer?
Nachdem die Thatsaehe sichergestellt ist, dass die Grösse
der Einrichtung der Brauereien mit der Menge des darin jähr
lich erzeugten Biers nicht im Verhältnisse steht, so ist damit
auch erwiesen, dass sie in jener Grösse nicht nothwendig sei.
Die Quantität des jährlich zu erzeugenden Biers muss die
Grösse des Gusses und dieser dann weiter erst die Grösse der
Braugeräthe bestimmen , wobei man annehmen kann, dass all
jährlich an 200 Tagen gebraut und bei steigender Bierconsum
tion und Erzeugniss das Brauen auf 300 Tage ausgedehnt werden
könne.
Die Bierbrauerei eignet sich vollkommen zu einem ununter
brochenen , fabriksmässigen Betriebe, und es können dabei fol
gende wesentliche Vorth eile erreicht werden, als:
1) Ersparniss an Raum;
2) Ersparniss an Beischaffungs- und Unterhaltungskosten der
Braugeräthe;
3) Verringerung der Zinsen des Anlagecapitals;
4) Ersparniss an Arbeitern;
5) die Erzeugung stets frischen Biers (bei der Obergäh-
rung) und
6) immer frischer, kräftiger Hefe;
7) die Möglichkeit, die Würze auf die Kühlschiffe niedriger
auszugiessen, weil man im Verhältnisse der Würzemasse grössere
Kühlschiffe anwenden kann, wodurch eine schnellere und mehrere
Abkühlung der Würze erzielt und
8) die Obergährung auch in Bottichen vorgenommen wer
den kann.
Da, wo blos in der kältern Jahreszeit untergähriges Lager
bier bereitet wird, muss die Anzahl der Gebräue (Biersude) aller
dings verringert, dagegen der Guss im gleichen Verhältnisse ver-
grössert werden.