Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

nicht immer der ersten Würze zugefügt wird. Da aber in 
Baiern eine bedeutend grössere Menge Wasser zum Maischen 
verwendet wird, was zur Folge hat, dass eine schwächere und 
weniger erste Würze in den Trebern zurückbleibt, so wird da 
durch dieser Verlust wieder etwas verringert. 
In England wird das klare Wasser vor seiner Anwendung 
zum Bierbrauen auch nicht gekocht, sondern blos bis zu der 
zum Maischen erforderlichen Temperatur (68° R.) erhitzt. Man 
lässt es in dem Maischbottich von Unten nach Oben zwischen das 
durch Quetschen erzeugte Malzschrot aufsteigen, was weit besser 
ist, als wenn das Malzschrot in das heisse Wasser ausgeschüttet 
würde. Der Unterstock (Grand) ist s-o gross, dass er die ganze 
Würze fasst; die Treber werden durch zwei heisse Nachgüsse 
am vollkommensten extrahirt; alle gewonnenen Würzen werden 
zur Biererzeugung verwendet. Es wird kein Glattwasser für 
Branntweinbrennereien erzeugt. Der dort gebrauchte kupferne 
Braukessel ist geschlossen, am obern Theile mit einem hohen 
Rande umgeben, wodurch eine sehr bequeme Vorwärmpfanne 
gebildet wird. Die 8 Würzen werden einzeln zu verschiedenen 
Sorten oder gemischt zu einerlei Sorte Bier verwendet. Die Kühlung 
geschieht oft auf sehr flachen, eisernen Kühlschiffen. Die Würzen 
werden durch 0bergährung in Bottichen bei niedriger 
Temperatur (10" R.) in Bier verwandelt. Das Einkochen der Wür 
zen geschieht zu einer immer gleichen Concentration, um Biere 
von möglichst gleicher Qualität zu erzeugen. Das gewöhnlichste 
Bier, das Porter, wird in sehr grossen Cisternen aufbewahrt und 
ist sehr haltbar. 
Technische lieber wachung des Braubetriebes. 
Es muss einem jeden brauberechtigten Domänenbesitzer, so 
wie jedem Brauereibesitzer und Braumeister sehr viel daran ge 
legen sein, sich in fortwährender Kenntniss aller bei den vorge- 
nommenen Gebräuen stattfmdenden Erscheinungen, welche theils 
auf den vorgehenden Process, theils auf das erzeugte Product 
einen Einfluss nehmen, theils auch eine Uebersicht der Gebahrung 
des untergeordneten Braupersonals gestatten, zu befinden; denn 
dadurch wird man in den Stand gesetzt , von allen vorgekomme
	        
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